Versicherung für Ihre PV
Was ist versichert?
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- Photovoltaikmodule, Wechselrichter und sonstige Anlagenteile
- Montage Gerüstkosten und Installationskosten
- Eigenleistung
- Ertragsausfall
- Versicherungsbeginn frühestens ab Fertigstellung
- Akkumulatoren
- Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Verkabelungen
- elektronische Leistungsanzeigetafeln
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Wogegen ist man versichert?
Unvorhergesehen eintretende Schäden, z. B. durch:
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- Folgeschäden aus Konstruktions-, Material- u. Ausführungsfehler
- Sabotage, Vandalismus
- Sturm ,Hagel
- Überspannung, Kurzschluss, Blitzschlag, Induktion
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
- Nagetierverbiss (Marder)
- unsachgemäße Handhabung
- höhere Gewalt, Brand, Wasser, Schneelast
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
- auch hier ungenannte Gefahren (Allgefahrendeckung)
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Was wird entschädigt?
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- Die Reparaturkosten. Sofern eine Reparatur nicht mehr möglich ist, werden
die Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (nach ABE - Elektronikversicherung) entschädigt.
- Der Ertragsausfall, der durch den schadenbedingten Stillstand der Anlage nicht
erwirtschaftet werden kann.
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten oder Bereitstellung eines Provisoriums
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
- Luft-, Eil- oder Expressfracht
- Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Schadenssuchkosten
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Entschädigungssummen je nach Deckungskonzept.
Was ist nicht versichert?
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- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Krieg
- innere Unruhen
- Kernenergie
- Abnutzung, Verschleiß
- Garantieschäden, Gewährleistungsansprüche
- Ertragsausfall im Garantie- oder Gewährleistungsfall
- Ertragsausfall bei Nichtabnahme durch EVU (z.B. bei Abschaltung durch Energieversorger
- Erdbeben
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Montage-Versicherung für Ihre PV-Anlage
Warum eine Montage-Versicherung?
Der Unternehmer trägt die Gefahr vom Einrichten der Baustelle bis zur Fertigstellung und Übernahme durch den Auftraggeber. Für diesen Zeitraum bietet die Montage-Versicherung einen nahezu lückenlosen Versicherungsschutz. Neben der wirtschaftlichen Absicherung im Schadenfall kann das Montageunternehmen in seiner Kalkulation anstelle unsicherer Risikozuschläge feste Beträge verwenden.
Was wird versichert?
Als Montageobjekt: Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle- und elektrische Einrichtungen, Apparate, zugehörige Reserveteile etc.
Als Montageausrüstung: Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Krane etc.
Als fremde Sachen: Alle Gegenstände, die unter die Ausschlussbestimmungen der Haftpflichtversicherung - "Bearbeitungsschaden" - fallen.
Montagausrüstung und fremde Sachen können nur zusammen mit dem Montageobjekt versichert werden.
Welche Schäden und Gefahren sind versichert?
Unvorhergesehen eintretende Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer entstehen und zurückzuführen sind beispielsweise auf
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- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
- Konstruktions-, Guß- oder Materialfehler, Berechnungs- und Werkstättenfehler oder Montagefehler
- Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle,
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- höhere Gewalt
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl
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Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, hoheitliche Eingriffe, normale Witterungseinflüsse, Kernenergie und Verluste, die bei Bestandkontrollen festgestellt werden, sowie Schäden als Folge von Betriebseinflüssen während der Erprobung.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Die Montage-Versicherung zahlt Ihnen bis zur Höhe der Versicherungssumme die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache in den Zustand vor Schadeneintritt. Aufräumungs- und Bergungskosten gelten mit bis zu 2 % der Versicherungssumme für das Objekt mitversichert. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt. Mehrkosten für Änderungen und Kosten für die Beseitigung eines Mangels an der versicherten Sache werden nicht ersetzt.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Für das Montageobjekt: Voller Kontraktpreis, mindestens jedoch die Selbstkosten.
Für die Montageausrüstung: Neuwert aller versicherten Sachen.
Für fremde Sachen: Summe gemäß Vereinbarung auf erstes Risiko.
Welche Bedingungen gelten?
Es gelten die Allgemeinen Montageversicherungs-Bedingungen (AMoB).
Was ist sonst noch wichtig?
Alle an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligten Subunternehmer sind mitversichert, soweit deren Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind.
Betreiberhaftpflicht für Ihre PV-Anlage
Als Betreiber einer Fotovoltaikanlage haften Sie für alle Schäden die diese verursacht!
Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen. (Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)).
Kleine "Missgeschicke" kann man notfalls auch mit eigenen Mitteln aus der Welt schaffen. Was aber, wenn ein größerer Schaden entsteht, Sachschaden oder im schlimmsten Fall ein Personenschaden? Dann folgen Schadenersatzforderungen, Schmerzensgeld oder lebenslange Renten können in die Millionen gehen.
Oder die Anlage ist nicht auf Ihren eigenem Grund und Boden oder Gebäudedach montiert (Sie stehen nicht im Grundbuch)!
Sie haften für alle Schäden, die durch die Anlage am fremden Gebäude verursacht werden.
Mit einer Betreiberhaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite!
Empfohlen ab Baubeginn!
Als Parallele zur Fotovoltaikversicherung ist die wichtigste Versicherung die Haftpflicht. Die Betreiberhaftpflichtversicherung
ersetzt an Sie gestellte Regressansprüche und Schadenersatzforderungen.
Deckungssummen:
| 2.500.000,- € |
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pauschal für Personen- und Sachschäden |
| max. 2.000.000,- € |
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für die einzelne Person bei Personenschäden |
| 100.000,- € |
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für Vermögensschäden |
| 2.500.000,- € |
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für Umwelthaftpflicht-Basisdeckung mit
10% SB je Schaden, min. 250,- €, max. 2500,- € |
*alternativ mit 5.000.000,- €
- ist notwendig...
um Schäden, die durch die Fotovoltaik-Anlagen Personen oder Sachen zugefügt werden, zu ersetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren (passiver Rechtschutz).
- versichert ist...
die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von Fotovoltaik-Anlagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.
- mit versichert ist...
die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden
- als Bauherr...
von Fotovoltaik-Anlagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück unter der Voraussetzung, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind (Installateur).
Schließ man diese Versicherung vor Baubeginn ab, so ist auch das Bauherrenrisiko (Bauherrenhaftpflicht) für den Anlagenbetreiber mitversichert.
(Achtung! Nicht versichert ist der Anteil Eigenleistung; dieser muss separat versichert werden.)
- Regressanspruch... durch den Energieversorger
wegen Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AvBEItV) vom 21. Juni 1979.
Auf den Ausschluss von Allmähligkeitsschäden gemäß §4 Ziff. I5 AHB wird sich der Versicherer insoweit nicht berufen. §4 Ziff. I 8 AHB bleibt unberührt.
- nicht versichert ist...
die Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher).
Erweiterung/Optionstarif für alle Anlagen, die nicht auf dem eigenen Gebäude montiert sind.
(Sie stehen nicht im Grundbuch des Gebäudes, oder bei Mehrfamilienhäusern - Eigentümergemeinschaften.)
- Deckungserweiterung...
gegen Allmählichkeitsschäden und Schäden an gemieteten , gepachteten oder überlassenen Gebäuden und Grundstücken kann mit einer Zuschlagsprämie eingeschlossen werden.
| max. 250.000,- € |
Sublimit für Gebäude- und Allmählichkeitsschäden (fremndes Eigentum)
max. 250,- € SB je Schaden |
| max. 5.000,- € |
Schlüsselschäden, 100,- € SB je Schaden |
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