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Gesetz & Rechtsprechung
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Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das "Gesetz zur
Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strom-bereich
und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften" beschlossen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch dürften sich der altbekannte
Name "Erneuerbare-Energien-Gesetz" und das Kürzel "EEG" behaupten. Doch für den alltäglichen
Umgang mit dem Paragrafenwerk sollte man im Hinterkopf behalten,
dass es sich nicht nur um einige neu formulierte Passagen,
sondern um ein weitgehend neu geschriebenes Gesetz handelt.
Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung
der Strom-erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitäts-binnenmarkt
und löst das bis dahin geltende EEG (2004)
vollständig ab. Die bewährte und international als beispielhaft
geltende Grundstruktur bleibt dabei glücklicherweise erhalten.
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Neuer Anlagenbegriff
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In diesem Zusammenhang wird heftig darüber debattiert, was unter »räumlicher Nähe« zu verstehen ist. Die Staffelung der Vergütung nach Leistungsklassen führte nämlich zu einer Regelung, nach der mehrere Anlagen, die, sich »auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden« und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt worden sind, künftig als eine Anlage gelten...
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Anschluss, Abnahme und Vergütung
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Kern des Gesetzes ist nach wie vor die Verpflichtung von Netzbetreibern, Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an ihr Stromnetz anzuschließen sowie den erzeugten Strom vorrangig abzunehmen und zu vergüten (Paragraf 5 Absatz 1, Paragraf 8 Absatz 1 sowie Paragraf 16 Absatz 1 EEG). Von ganz besonderem Interesse ist dabei natürlich die Höhe der Vergütung. Für »Strom aus solarer Strahlungsenergie« (womit neben Photovoltaik zumindest theoretisch auch solarthermische Stromerzeugung gemeint ist) regeln dies nun die Paragrafen 32 und 33 EEG...
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Gebäudebegriff
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Eine Abgrenzungsschwierigkeit bei der Beurteilung, was ein Gebäude und was eine bauliche Anlage ist, ist in der Vergangenheit häufig aufgetreten. Denn da Photovoltaikanlagen, die auf baulichen Anlagen angebracht sind, nur die Grundvergütung in Höhe von 31,94 Cent pro Kilowattstunde erhalten (Freiflächenanlage), ist die Unter-scheidung zum Begriff des »Gebäudes« besonders wichtig. Der Begriff des Gebäudes ist im EEG legaldefiniert...
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Gebäudebegriff (Clearingstelle)
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Entscheidungen der Clearingstelle EEG (Nicht Rechtsverbindlich)...
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