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Allgemeine Informationen:

Photovoltaik-Investitionen außerhalb Deutschlands? (2007)
Entwicklung in Deutschland weckt Interesse an Solarstrom-Alternativen im Ausland - Steigende Preise und sinkende Vergütung bremsen Investoren in Deutschland


Das seit 2004 in Deutschland gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zog einen wahren Photovoltaik-Boom nach sich. Weitere Staaten in Europa und weltweit nahmen das Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus Solarenergie zum Vorbild und verabschiedeten ähnliche Gesetze. In diesen Ländern zeichnet sich nun eine Entwicklung ab, die mit dem rasanten Wachstum der Solarstromanlagen in Deutschland seit dem Jahr 2004 zu vergleichen ist. Aufgrund sinkender Vergütungssätze für die Netzeinspeisung von Solarstrom in Deutschland scheint für viele Investoren ein Engagement in Sachen Photovoltaik in anderen EU-Staaten als Chance, mit Solarstromanlagen nach wie vor akzeptable Renditen zu erwirtschaften. Die ausländischen Vergütungssätze liegen zum Teil über denen des EEG. Außerdem lassen deutlich mehr Sonnenstunden in den Mittelmeerländern höhere Erträge erwarten.

Attraktive Einspeisevergütungen im Süden

Die gegenwärtige Solarstrom-Vergütung in Frankreich, das im Februar 2007 von der Konferenz der Staaten und Regionen in Italien angenomme neue Solar-Fördergesetz "Conto Energia" und das zum 25.08.2006 in Kraft getretene griechische Gesetz über die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung sehen Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen vor, die teilweise über den deutschen Einspeisetarifen nach dem EEG liegen. In Spanien hat das Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel am 26. März 2007 den voraussichtlich endgültigen Entwurf des neuen Einspeisegesetzes vorgelegt, der eine Vergütung für netzeinspeisende Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 100 kW für die ersten 25 Jahre der Betriebsdauer mit 44 Eurocent/kWh vorsieht. Für PV-Großkraftwerke sind knapp 42 Cent/kWh geplant. Die Tarife werden künftig an den Inflationsindex gekoppelt.

Am Beispiel einer 100-kW-Solarstromanlage in Frankreich, Italien, Spanien und Griechenland untersucht der Solar-Report die Bedingungen für ein finanzielles Engagement in diesen Ländern und zeigt, dass aufgrund der günstigen Rahmenbedingungen durchaus interessante Renditen erwirtschaftet werden können.


Anfang 2004 wuchs in Deutschland die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen mit einer bis dahin beispiellosen Dynamik.
Grund war die Neuregelung des EEG, das Vergütungen für Solarstromanlagen auf Dächern von bis zu 57,40 Cent pro Kilowattstunde eingespeistem Solarstrom für 20 Jahre garantierte.Das Vertrauen in die deutsche Gesetzgebung und die Aussicht auf zweistellige Renditen ließ die Nachfrage förmlich explodieren.

Ein beträchtlicher Teil der weltweit produzierten Solarmodule wurde auf dem Deutschen Markt verkauft und dieser reagierte schnell: Die weit über dem Angebot liegende Nachfrage führte in kürzester Zeit zu stark anziehenden Preisen. Konnten Anfang 2004 noch qualitativ hochwertige Solarstromanlagen für 3.800 Euro je Kilowatt installierter Spitzenleistung (kWp) bezogen werden, mussten bereits Ende 2004 selbst für qualitativ weniger überzeugende Anlagen oft knapp 5.000 EUR/kWp bezahlt werden. Die Margen der Investoren gingen von einem sehr hohem Niveau auf noch immer akzeptable Gewinnspannen zurück.

Die vom EEG vorgegebene jährliche Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung (Degression) von 5 % (und 6,5 % bei Freiflächenanlagen ab 2006) führte gemeinsam mit dem hohen Preisniveau zu sinkenden Renditen. Noch im November 2006 empfahl das Solarstrom-Magazin PHOTON Interessenten für Solarstromanlagen, wegen der hohen Preise für Photovoltaiksysteme mit dem Kauf zu warten. Auch wer seine schlüsselfertige Anlage 2007 kaufe, sollte nicht mehr als 3.900 Euro bezahlen, weil die Einspeisevergütung für Neuanlagen dann fünf Prozent niedriger sei. "Teilweise müssen die Preise noch um bis zu 30 Prozent fallen, damit Solaranlagen wieder eine vernünftige Rendite für den Betreiber bringen", so Photon-Chefredakteurin Anne Kreutzmann. Mittlerweile zeichnet sich wieder ein geregelter Markt ab, mit einem Gleichgewichtspreis der sich nach Angebot und Nachfrage einpendelt. Seit Anfang 2007 sind Solarstromanlagen wieder zu Preisen erhältlich, die jenen Mitte 2004 entsprechen. Die Degression der Vergütung erlaubt jedoch keine finanziell aufwändigen Engagements mehr und erfordert nach wie vor eine gründliche Prüfung der Standortfaktoren (Sonneneinstrahlung), um Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können.

Vergleich der möglichen Solarstrom-Renditen in einzelnen EU-Staaten

Aufgrund der sinkenden Einspeisevergütung stellt sich für viele die Frage, ob ein Solarstrom-Engagement in Deutschland noch sinnvoll ist oder ob eventuell der Blick auf weitere EU-Länder gerichtet werden soll. Die Bedingungen in den interessanten Ländern sollen nachstehend verglichen werden.

Als Grundlage für die Ländervergleiche wird eine standardisierte 100 kWp-Anlage herangezogen. Die Stromerträge hieraus und die Investitionskosten werden variabel dargestellt, die sonstigen Kosten wurden als konstant in allen Vergleichsländern angenommen:

* Für die Finanzierung wurden 20 % Eigenkapital unterstellt; die 80 % Fremdkapital werden berechnet mit einem Bankdarlehen in Form eines Ratenkredits mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einem tilgungsfreien Jahr. Als Zinssätze wurden 4,5 % für die ersten 10 Jahre und 5,0 % für weitere 10 Jahre herangezogen.
* Versicherungen, Wartungsvertrag und Rückstellungen für Reparaturen wurden mit jeweils 15 EUR/kWp und Jahr einbezogen
* An Festkosten wurden 300 EUR für Zählergebühren und 500 EUR für Verwaltungskosten angesetzt.
* Es wird unterstellt, dass die laufenden Kosten mit einer Inflationsrate von 1,5 % behaftet sind.
* Für jährliche Ertragsrückgänge aufgrund nachlassender Modulleistung (Degradation) wurden 0,4 % angenommen. Die Inbetriebnahme der Modell-Anlage soll im September 2007 erfolgen.

Sicher stellen diese Parameter nur Grobannahmen dar, die in allen Ländern unterschiedlich gesehen werden müssen. Für einen ersten Vergleich ist jedoch eine Konstanz der äußeren Parameter unerlässlich. Um den Überblick im Zahlendschungel zu wahren, richtet sich das Hauptaugenmerk des Vergleichs auf die Gesamtkapitalrendite. Dies ist die Rendite einer Anlage vor Finanzierung und Steuern.
Basis Deutschland, kurzer Überblick

In Deutschland wird eine 100 kWp-Anlage mit Vergütungssätzen von 37,96 ct für Freiflächenanlagen und 47,54 ct für Dachanlagen gefördert, wenn das Sonnenkraftwerk im Jahr 2007 an das Netz geht. Je nach Ertragspotenzial des Standorts und fairen Investitionskosten lassen sich noch Gesamtkapitalrenditen von 5-8 % erwirtschaften.

Setzt man nur 20 % Eigenkapital und finanziert den Rest wie oben aufgeführt, sind aufgrund der unter der Gesamtkapitalrendite liegenden Fremdkapitalzinssätze durchaus Eigenkapitalrenditen von 10-15 % möglich. Gerade für weniger ertragreiche Standorte wirken die Renditen jedoch nicht mehr für jedermann lukrativ. Der Blick in andere Staaten im Zukunftsmarkt Photovoltaik liegt daher nahe.
Rahmenbedingungen für das PV-Engagement in weiteren Staaten

Photovoltaik-Investoren, die außerhalb Deutschlands aktiv werden wollen, orientieren sich oft nach Süden. Mehr Sonnenstunden versprechen in den südlichen EU-Staaten zwangsläufig höhere Erträge pro installierter Einheit. Und von der Kraft der südlichen Sonne konnten sich die meisten Deutschen im Urlaub überzeugen. Neben dem Vorteil hoher Stromerträge und meist interessanter Einspeisevergütungen sind jedoch auch einige Punkte kritisch zu beäugen:

* die Genehmigung von Solarkraftwerken an ausländischen Standorten ist nicht immer einfach und vor allem zeitaufwändig, die Behörden vertreten häufig andere Auffassungen als die Investoren.
* Finanzierungen im EU-Ausland werden von deutschen Banken kritischer gesehen; Finanzierungsanfragen bei Banken vor Ort scheitern oft an höheren Zinsen.
* Für Wartungsarbeiten und Service ist ein zuverlässiger Partner vor Ort enorm wichtig; zumal dann, wenn man sich "nur" als ausländischer Investor einbringt.
* gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Steuern, Versicherungen, Haftung etc. sind oft nicht jedem investitionswilligen Kunden bekannt.
* die Qualität der Module, der Montage beziehungsweise der übrigen Komponenten und Montageteile sollte gerade bei "Fern"-Anlagen sehr hohen Standards entsprechen.

Stimmen diese Rahmenbedingungen mit den Vorgaben und Plänen des Investors überein, können Projekte aus dessen Sicht umgesetzt werden. Vorausgesetzt, die eigenen Rentabilitätsziele werden erreicht und eine angemessene Finanzierung für die Anlage wird gefunden. Es gilt, mit einer gezielten Wirtschaftlichkeitsanalyse zu überzeugen.

Nachfolgend werden Renditen für identische Beispielanlagen an verschiedenen Standorten in Frankreich, Italien, Spanien und Griechenland ermittelt. Das Interesse an einer Kalkulation von Solarstromanlagen wächst: Neben Anfragen aus alten EU-Mitgliedsstaaten zeigt sich vermehrter Bedarf an Wirtschaftlichkeitsberechnungen von neuen EU-Mitgliedern wie beispielsweise Bulgarien. Investoren, die nicht die Möglichkeit haben, sich tief in die Situation aller Länder einzuarbeiten, sollten sich jedoch auf Märkte konzentrieren, in denen bereits Referenzprojekte von deutschen Investoren geschaffen wurden.

Frankreich: Solarstrom-Ernte von 1.100 kWh/kWp an guten Standorten möglich

Die Vergütung für Solarstrom wird 20 Jahre lang gewährt und beträgt 30 Cent je kWh bzw. 40 Cent je kWh in französischen Überseegebieten. Bei einer Gebäudeintegration erhöht sie sich auf 55 Cent je kWh. Einspeisungen über 1.500 Volllaststunden (1.800 für Überseegebiete) jährlich werden mit weiteren Zuschlägen von bis zu 5 Cent vergütet.

Die Basis-Vergütung mit 30 ct ist bei aktuellen Baukosten für Solarstromanlagen von über 4.000 EUR/kWp noch nicht interessant, doch versprechen gebäudeintegrierte Anlagen passable Renditen. Zwar sind die Kosten für die Gebäudeintegration meist höher als bei klassischen Aufdachanlagen, andererseits lockt eine Vergütung von 55 ct/kWh. Ein etwas niedrigerer Wirkungsgrad sollte aber eingeplant werden, da schnell ein Wärmestau entstehen kann. Die Beispielkalkulation zeigt zwei Ertragstypen: Zum einen an guten Standorten mit einer Solarstrom-Ernte von 1.100 Kilowattstunden pro installiertem Kilowatt Spitzenleistung pro Jahr und zum anderen an Standorten, die mit den Ertragserwartungen in Deutschland einhergehen (900 kWh/kWp).

Gesamtkapitalrenditen (für französische Anlagen in folgender Grafik blau dargestellt) von über 10 % scheinen an guten Standorten durchaus realisierbar.


Selbst an weniger guten Standorten lassen sich bei höheren Fremdfinanzierungsanteilen noch Eigenkapitalverzinsungen von 15-25 % erwirtschaften, wenn die Gesamtkapitalrendite über 8 % liegt. Gebäudeintegrierte Anlagen kommen jedoch für Investoren aus dem Ausland aufgrund der Eigentumsverhältnisse in der Regel nicht in Frage. Herkömmliche Dachanlagen oder Freiflächenanlagen können eher von Immobilien getrennt werden und sind daher bevorzugtes Investitionsobjekt ausländischer PV-Investoren.

Italien: Relativ geringe Vergütung für Freiflächenanlagen kann durch viele Sonnenstunden kompensiert werden

Für gebäudeintegrierte Anlagen gelten in Italien ähnliche Annahmen wie in Frankreich, die Renditen sind jedoch aufgrund einer Einspeisevergütung von 44 - 49 ct/kWh niedriger als in Frankreich, denn dort werden 55 ct/kWh bezahlt. Voll integrierte Systeme bis 20 kWp erhalten 49 Eurocent Förderung pro Kilowattstunde. Für Solarstrom aus voll integrierten Systemen mit einer Leistung von mehr als 20 kWp werden immerhin 44 Eurocent pro kWh gezahlt. Freiflächenanlagen über 20 kWp werden künftig mit 36 Eurocent am geringsten gefördert. Die Einspeisetarife werden in Italien für 20 Jahre garantiert. 2009 will das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Umwelt die Tarife neu begutachten.

Trotz der relativ geringen Vergütung können Freiflächenanlagen interessant sein, wenn der Standort stimmt und die höhere Zahl an Sonnenstunden die niedrigere Vergütung kompensiert. Es lassen sich jedoch nur schwer Gesamtkapitalrenditen von über 7 % erwirtschaften.

Für ausländische Investoren scheinen deshalb andere Länder interessanter. Gerade in Bezug auf Freiflächen waren bisher spanische und griechische Solarstromanlagen den italienischen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit überlegen.

Spanien: Kopplung der Einspeisevergütung an die Inflationsrate verspricht Extra-Gewinne

Für Solarstrom aus PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp werden rund 44,0 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Für Anlagen zwischen 100 kWp und 10 Megawatt (MW) sind es rund 41,7 Cent/kWh und für Anlagen ab 10 MW noch rund 23,0 Cent/kWh. Das neue Gesetzespaket, welches die bisherige Vergütung nach dem "Real Decreto 436/2004" ersetzen soll, ist bereits seit längerem im Gespräch und wird derzeit umgesetzt. Die Vergütung liegt dem Gesetzesentwurf deutlich über den aktuellen deutschen Tarifen für Freiflächenanlagen, zudem ermöglicht die "Sonne Spaniens" deutlich höhere Stromerträge pro kWp als hierzulande. Nicht selten werden Anlagen mit einem Solarstromertrag von mehr als 1.300 kWh/kWp kalkuliert.

Als großer Vorteil erweist sich in Spanien die Kopplung der Einspeisevergütung an einen Index: das heißt, dass die Vergütung in der Regel von Jahr zu Jahr steigen kann. Galt bisher der Stromreferenzpreis als Basis, so wird die Vergütung künftig an die Inflationsrate gekoppelt. Wie sich diese Kopplung auf die Renditen auswirkt, zeigt ein Vergleich zweier Anlagen (eine mit 1.100 kWh/kWp und eine andere mit 1.300 kWh/kWp), wobei sowohl mit einer angenommenen Preissteigerung von 1,5 % als auch ohne Inflation kalkuliert wurde.

Das Ergebnis beeindruckt: Der Nutzen der Koppelung wird schnell klar: Der Inflationsansatz bedeutet puren zusätzlichen Gewinn. Mit Zinseszins kommt so ein stattlicher Betrag zustande. Eine Steigerung der Gesamtkapitalrendite von 2 % ist die Folge. 1,5 % mehr Vergütung bewirken in Zahlen ausgedrückt:

- pro kWp und Jahr rund 70 - 80 EUR mehr Gewinn:
- für 100 kW sind das 7.000 EUR Zusatz-Gewinn ohne Zinseszins!

Griechenland: Spitzenvergütung für Solarstrom von den Inseln

Das griechische Erneuerbare-Energien-Gesetz, das nun auch verbesserte Vergütungen für Solarstrom in Griechenland festlegt, wurde am 07.06.2006 vom griechischen Parlament verabschiedet und ist zum 25.08.2006 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem folgendes Tarifsystem für PV-Anlagenbetreiber, die einen Einspeisevertrag mit einem griechischen Netzbetreiber geschlossen haben. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Investitionen auf dem Festland und auf den griechischen Inseln:

Unter Renditegesichtspunkten locken eindeutig die griechischen Inseln (50 ct/kWh für Anlagen bis 100 kW; Großanlagen 45 ct/kWh), doch auch die Vergütung auf dem Festland gilt mit 45 ct/kWh für Anlagen bis 100 kW als sehr interessant (Großanlagen 40 ct/kWh).

Die Renditen sagen bereits sehr viel aus. Bringen die Anlagen "nur" 1.100 kWh/kWp, ergeben sich bereits Renditen um 8 %. Dies bedeutet wiederum bei einem Fremdfinanzierungsanteil von 80 % eine Eigenkapitalverzinsung von über 15 %. Kalkuliert man hingegen mit guten Standorten, die 1.300 kWh/kWp bringen, erhält man schnell Gesamtkapitalrenditen von über 10 %. Das bedeutet eine Eigenkapitalverzinsung von rd. 20 - 25 %.

Fazit: individuelle Kalkulation unentbehrlich

Landesspezifische Regelungen wie die Inflationskopplung der Solarstromvergütung können ausgesprochen sinnvolle Parameter einer wirksamen Photovoltaik-Förderung sein. Eine derartige Kopplung könnte auch Vorbild für die anstehende Novellierung des EEG in Deutschland sein. Durch die Umlage der Vergütung auf alle Stromverbraucher würde eine einmal installierte Anlage trotz Inflationsausgleich den Verbraucher letztendlich keinen einzigen Cent mehr kosten, da die Netzentgelte sowie der eigentliche Strompreis ebenso einem kontinuierlichen Preisanstieg unterliegen.

Die Berechnung der 100kW-Beispielanlage für die vier genannten EU-Länder zeigt, dass durchaus interessante Renditen erwirtschaftet werden können. Durch eine individuelle Kalkulation, die genau auf Standort, Kosten, Finanzierung und Beschaffung der Anlage ausgerichtet ist, kann die Wirtschaftlichkeit stark optimiert werden. Es wird deutlich, dass eine exakt auf die Situation abgestimmte Investitionsentscheidung schnell einige tausend Euro mehr bedeuten kann. Die Rahmenparameter müssen allerdings passen, bei einer Investition in EU-Staaten spielen viele Faktoren eine Rolle. Die betriebswirtschaftliche Auswahl eines Landes ist zwar ein zentrales Kriterium, im Wesentlichen hängt die Erfüllung der Erwartungen aber vom Standort, der Genehmigung, der Wartung und vor allem von der Qualität der Anlage ab.

Eine Beispielkalkulation der Wirtschaftlichkeit kann mit der kostenlosen Demoversion des Programms "PV-Kalk" durchgeführt werden, zugänglich unter http://www.rw-c.de/downloads.htm

Nähere Informationen gibt es auch unter http://www.rw-c.de/Produkte.htm

Autor: Rainer Weng
Würzburger Straße 4
86720 Nördlingen 24 02 09



belgien Belgien

Vergütungsmodell:
1. Brüssel-Hauptstadt & Wallonien: Grüne Zertifikate, Quote & Zertifikatswert unterschiedlich je nach Region (seit 07/2003, unbefristet)
2. Flandern: Grünstromzertifikate, 45 €ct/kWh (seit 01/2006, unbefristet)
3. Net-Metering (Wallonien): für Anlagen ≤ 10 kW (seit 07/2007, unbefristet)

Steuernachlässe:
1. Steuererleichterungen für Energiesparausgaben:
Steuernachlässe von 40% der Investition (seit 2003, unbefristet)
2. Gewinnsteuer-Minderung von 13,5% der Investition (seit 2003, unbefristet)


bulgarien Bulgarien

Vergütungsmodell:
Energiegesetz:
36,7 - 40 €ct/kWh für 12 Jahre (seit 09/2006, bis 12/2010)

Steuernachlässe:
keine


dänemark Dänemark

Vergütungsmodell:
Elektrizitätsversorgungsgesetz:
Anlagen < 6kW Net-Metering,
Anlagen ≤ 6kW Marktpreis + Zuschuss 8 €ct/kWh für 10 Jahre + 5,4 €ct/kWh für weitere 10 Jahre (seit 1998, unbefristet)

Steuernachlässe:
keine


estland Estland

Vergütungsmodell:
Elektrizitätsmarktgesetz:
2 Optionen
1. 7,35 €ct/kWh für 12 Jahre;
2. Bonus von 5,4 €ct/kWh auf Marktpreis für 12 Jahre (seit 05/2007, unbefristet)

Steuernachlässe:
keine


finnland Finnland

Vergütungsmodell:
keine

Steuernachlässe:
Beihilfe zur Stromsteuer i.H.v. 0,42€ ct/kWh (seit 01/1997, unbefristet)


frankreich Frankreich

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
- Vergütungszeitraum: 20 Jahre
- Vergütung: 30 €-Ct. je kWh auf dem französischen Festland
- Vergütung: 40 €-Ct. je kWh auf Korsika und in den Überseedepartements
- Aufschlag für Gebäudeintegration: +25 €-Ct. je kWh (Festland, +15 €-Ct. Korsika und Überseedepartements)
- Steuererlass in Höhe von 50% der Materialkosten, max. 8.000 €
- Freiflächenanlagen erhalten keine Steuervergünstigung.


griechenland Griechenland

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Berechtigt: Solaranlagen mit einer Leistung von weniger oder gleich 150 kWp.

Vergütung: 40,282 - 50,282 €ct/kWh (je nach Standort und Anlagengröße)

Befristung: Die Einspeisevergütung ist befristet. Der Strom-Kaufvertrag gilt für eine Dauer von zehn Jahren und
kann durch einseitige, schriftliche Erklärung des Erzeugers um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss drei Monate vor Ablauf des Vertrages initiiert werden.

Anpassunsmechanismen:
+ Die Angleichung erfolgt entweder auf der Grundlage der durchschnittlichen Veränderung der Stromerzeugungskosten, wie sie sich aus den genehmigten Abrechnungen des staatlichen Stromerzeugers, PPC S.A., ergeben.
+ Ist eine Genehmigung der Abrechnungen der PPC S.A. nach geltendem Recht nicht geboten, erfolgt die Anpassung zu einem Satz von 80% des Verbraucherpreisindexes. Der Verbraucherpreisindex wird durch die Bank of Greece jährlich ermittelt und veröffentlicht.


irland Irland

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
keine


italien Italien

Vergütungsmodell

+ Preisregelung: Erneuerbare Energieträger im Allgemeinen und Photovoltaik im Besonderen werden durch unterschiedliche Formen der Einspeisevergütung gefördert, die vor allem kleinen Anlagen zu Gute kommen. Photovoltaik wird durch eine Festvergütung gefördert. Kleine Anlagen, ausgenommen Photovoltaik, können als Alternative zu den grünen Zertifikaten ebenfalls einen festen Einspeisetarif erhalten. Zudem übernimmt der Gestore dei Servizi Elettrici (GSE) auf Anfrage für Erneuerbare Energieträger die Veräußerung des Stroms, und es besteht die Möglichkeit des Net-Meterings.
+ Steuerliche Regulierungsmechanismen: Für Photovoltaikanlagen gilt eine reduzierte Umsatzsteuer von 10% anstelle von 20%. Diese Förderung können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und Personen mit sonstigen Berufen in Anspruch nehmen. Beim Import aus dem Ausland erhält ein Unternehmen eine Rechnung ohne ausländische Umsatzsteuer und muss stattdessen die italienische Umsatzsteuer entrichten.

Förderungsberechtigung:
Gefördert wird ausschließlich Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Förderung ist begrenzt auf Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von 1.200 MW bezogen auf ganz Italien. Sobald diese installierte Leistung erreicht ist, soll die Förderung enden.
+ Die Anlage ist nach dem 20.04.2007 in Betrieb genommen worden. Die Inbetriebnahme schließt Umbau und Leistungssteigerung mit ein, allerdings wird bei Potenzierung nur die zusätzliche Leistung gefördert.
+ Die Anlage ist zwischen dem 01.10.2005 und dem 11.04.2007 in Betrieb gegangen.
+ Die Leistung der Anlage unterschreitet 1 kW nicht.
+ Die in Anhang 1 genannten technischen Voraussetzungen müs sen erfüllt sein.
+ Netzkoppelung: Die Anlage muss an das Elektrizitätsnetz oder an ein kleines, isoliertes Netz angeschlossen sein.

Nicht förderfähig sind unter anderem Anlagen, für deren Bau öffentliche Fördergelder (EU, Italien, regional und lokal) in Anspruch genommen wurden, soweit sie 20% der Investitionskosten übersteigen.

Photovoltaik in Italien (Vergütung):
Italien hat eine interessante Vergütung, festgelegt im "Conto Energia".
Das Conto Energia sieht für PV-Anlagen folgende Vergütungen vor:

VOLLSTÄNDIGE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ist integraler Gebäudebestandteil):
bis 3 kWp: 49,00 €-Ct. / kWh
3 - 20 kWp: 46,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 44,00 €-Ct. / kWh

TEILWEISE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ragt NICHT über Gebäudekante hinaus):
bis 3 kWp: 44,00 €-Ct. / kWh
3 - 20 kWp: 42,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 40,00 €-Ct. / kWh

NICHT INTEGRIERT (PV-Anlage z.B. auf Freifläche oder aufgeständert über Attika hinaus):
bis 3 kWp: 40,00 €-Ct. / kWh
3 - 20 kWp: 38,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 36,00 €-Ct. / kWh

Befristung:
Die Vergütung wird auf exakt 20 Jahre gezahlt. Die hier genannten Vergütungssätze gelten für 2007 und 2008. 2009 wird eine Anpassung erfolgen.
Neben dem Verkauf des gesamten Stroms gibt es für Anlagen bis 20kWp die Möglichkeit, den Strom selbst zu nutzen und trotzdem eine Vergütung dafür zu erhalten, das so genannte "Scambio sul posto". Nähere Infos würden hier aber den Rahmen sprengen.

Außerdem gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern einen Bonus von 5%.

Für Anlagen bis zu 1MWp, die NICHT am Scambio sul posto teilnehmen, wird ein zusätzlicher Betrag direkt von AEEG für jede kWh gezahlt.
Dieser wird in seiner Höhe jährlich neu festgelegt und liegt aktuell bei:
- 9,64 €-Ct. / kWh bei Erzeugung bis zu 500.000 kWh im Jahr
- 8,12 €-Ct. / kWh bei Erzeugung zwischen 500.000 kWh und 1.000.000 kWh im Jahr
- 7,10 €-Ct. / kWh bei Erzeugung ab 1.000.000 kWh im Jahr


Aufgrund der zum Teil sehr guten Einstrahlungsverhältnisse in Italien ist dieses Land aus unserer Sicht hoch interessant für PV-Anlagen.


kroatien Kroatien

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Vergütung für Solarstrom in Kroatien (Stand 10ter Juli 2007)

Seit dem Inkrafttreten der kroatischen EEG-Regelung am 01.07.2007 ist auch das kroatische Modell zur Vergütung von Solarstrom gültig. Dies berichtete das Solar-Unternehmen Carpe Diem d.o.o. in einer aktuellen Pressemitteilung.

Damit haben die Stromproduzenten in Kroatien, insbesondere die Betreiber von Photovoltaikanlagen einen Rechtsanspruch auf den Verkauf der von ihnen produzierten Energie. Bedingung ist allerdings, dass eine entsprechende Lizenz vorliegt und ein Vertrag über die Abnahme mit der kroatischen Clearingstelle. Die Laufzeit eines solchen Vertrages beträgt in der Regel 12 Monate, wobei der Tarif über die gesamte Laufzeit gleich bleibt.

Für eine Kapazität von 10 KWp gilt beispielsweise bei einem Abschluss des Vertrages in 2007 ein Tarifpreis von umgerechnet 0,46 Euro/KWh. Sind die ersten 12 Monate abgelaufen, so besteht ein Rechtsanspruch auf einen Anschlussvertrag mit einer Laufzeit von ebenfalls 12 Monaten. Die Tarifgrundlage ist dann das aktuelle Tarifniveau.


lettland Lettland

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Durch die lettischen Förderinstrumente werden grundsätzlich alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien mit Ausnahme von Photovoltaik und Geothermie gefördert.


litauen Litauen

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Förderfähig: bis zu einer Menge von 1,4 GWh.

Förderung: Die Förderung beträgt maximal 350.000 Litas (102.905 €) in drei Jahren und maximal 70% der gesamten Investitionssumme. Nach Auskunft des LAAIF wurde die Förderhöhe mit einer Änderung vom 09.11.2007 auf 600.000 Litas (176.408 €) erhöht. Diese Änderung ist derzeit noch nicht in der abrufbaren Rechtsquelle ersichtlich.

Befristung: Es sind keine Befristungen vorgesehen.

Anpassungsmechnismen:
+ Höhe der Vergütung: Gesetzliche Anpassungsmechanismen hinsichtlich der Höhe der Vergütung bestehen nicht.
+ Strommengen: Die förderfähigen Höchstmengen hingegen sollen dem tatsächlichen Stromaufkommen aus Erneuerbaren Energien soweit möglich angepasst werden. Dazu sollen Markteilenehmer dem Wirtschaftsministerium zum 15. Juli eines jeden Jahres differenziert nach Energieträgern eine Prognose über die Strommengen vorlegen, mit deren Erzeugung für das kommende Jahr zu rechnen ist. Auf dieser Basis gibt das Ministerium spätestens am 1. September des laufenden Jahres die förderfähigen Strommengen für das folgende Jahr bekannt, wenn absehbar ist, dass die für das kommende Jahr prognostizierten Strommengen die für das laufende Jahr festgesetzten Strommengen übersteigen.


luxemburg Luxemburg

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Förderfähig: bis zu einer Anlagengröße von 1 MWp.

Vergütung: 37,0 €ct – 42,0 €ct pro kWh (je nach Anlagengröße).

Befristung: Die Förderung wird garantiert für 15 Jahre ab der ersten Einspeisung.

Anpassunsmechanismen:
Die Vergütungssätze sind degressiv ausgestaltet. Für Neuanlagen werden sie differenziert nach Energieträger, abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme, nach einem gesetzlich festgelegten Prozentsatz abgesenkt. Der im Jahr der Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz gilt fest für die gesamte Laufzeit der Vergütung.


malta Malta

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Preisregelung (Net Metering System):
Malta fördert die Erzeugung von Strom aus Solaranlagen durch eine Preisregelung in Gestalt einer festen Einspeisevergütung. Grundlage ist ein „Net-Metering System“. Ein Stromzähler misst den vom Anlagenbetreiber verbrauchten und den in das Netz eingespeisten Strom. Übersteigt der Anteil des eingespeisten Stroms den Gesamtstromverbrauch des Kunden, wird jede über den Eigenverbrauch hinaus gehende, in Netz eingespeiste kWh Solarstrom mit 6,99 €ct/kWh durch den Netzbetreiber vergütet.

Subvention (Once-Only Grant):
+ Förderfähig: Förderfähig, soweit es sich um private Solaranlagen mit einer Leistung von mindestens 1 kWp (+/- 5%) handelt.
+ Höhe der Subvention: Die Höhe der Subvention für Solaranlagen beträgt 20 % des Kaufpreises für Solaranlagen (Module, Wechselrichter, Kabel) mit einer installierten Leistung von mindestens 1 kWp (+/- 5%), höchstens jedoch 1.160 €. Für jede kWp oberhalb der installierten Mindestleistung, höchstens jedoch bis zu einer Leistung von 3,7 kWp werden weitere 580 € gewährt. Bruchteile einer zusätzlich installierten kWp werden anteilig berücksichtigt.


niederlande Niederlande

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Subvention (Programm EOS): Das Programm EOS eröffnet die Möglichkeit, Forschungsprojekte im Bereich Erneuerbare Energien bis zu einer Höhe von 40% der Investitionskosten zu fördern.

Steuerliche Regulierungsmechanismen II (EIA):
Das EIA ist ein generelles Instrument zur Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. Auch Investitionen in den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien können förderfähig sein. Die Förderung besteht darin, dass Unternehmen die Investitionskosten für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien bei der Ermittlung ihres steuerpflichtigen Gewinns aus einem Kalenderjahr als abzugsfähig geltend machen. Im einzelnen sind die Voraussetzungen der Förderung der so genannten „Energy List“ zu entnehmen. Danach hängt die Höhe der Förderung unter anderem vom eingesetzten Energieträger sowie der Bauart der Anlage ab.
+ Der Steuernachlass kann sich auf 44 % der insgesamt im Jahr getätigten Investitionen in Erneuerbare Energie- oder Energieeffizienztechnologien belaufen. Die absolute Höchstgrenze liegt pro Unternehmen bei 110 Mio. Euro.
...



österreich Österreich

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Photovoltaik: Österreicher stürmen Förderaktion (18.07.2008)
Seit heute Mittag (18.07.2008) sind bereits mehr als 2.400 Förderanträge im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik des Klima- und Energiefonds der Bundesregierung eingereicht worden.

klima + energiefonds "Damit wurde die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel - insgesamt acht Mio. Euro - bereits um 300 Prozent überschritten", so Eveline Steinberger, Geschäftsführerin vom Klima- und Energiefonds, im pressetext-Interview.

Solarpaneel "Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet", so Steinberger, die betont, dass es auch in den kommenden zwei Jahren eine solche Förderaktion geben werde. Über den regen Zulauf zeigt sich die Geschäftsführerin selbst überrascht und verweist auf das große Potenzial der Photovoltaik. "Eine solche Förderung wie auch die Tätigkeit des Klimafonds muss als Anschubfunktion verstanden werden, der in Zukunft zu einer deutlichen Preisreduktion solcher Anlagen führen soll." Steinberger geht davon aus, dass Photovoltaik bald eine solche Marktfähigkeit besitzen werde, dass sie auch ohne Förderung auskommen werde. Große Hoffnungen setze man auf neue Technologien wie etwa die Dünnschichttechnik sowie einer besseren Licht-Fokussierung.

In der Föderaktion werden Photovoltaik-Anlagen bis maximal fünf Kilowatt pro Anlage im Netzparallelbetrieb für die Versorgung von privaten Wohnflächen gefördert. Erzielte Überschüsse müssen ins Versorgungsnetz eingespeist werden. Für den eingespeisten Solarstrom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. "Der Zuschuss beträgt 2.800 Euro pro installiertem Kilowatt Spitzenleistung bzw. 3.500 Euro pro installiertem Kilowatt Spitzenleistung für gebäudeintegrierte Module", erklärt die Geschäftsführerin. Der maximale Zuschuss betrage für Dachsysteme maximal 14.000 Euro, für gebäudeintegrierte Module maximal 17.500 Euro. Die Kosten für eine Photovoltaikanlage beziffert die Expertin pro Kilowatt Peak zwischen 6.000 und 6.500 Euro. "Das Fördervolumen beträgt damit zwischen 45 und 55 Prozent der Anschaffungskosten. Damit wurde das Zuschussvolumen in guter Relation zum derzeitigen Marktsystem gestellt", so Steinberger. "Unser Vorhaben ist es den Anteil Erneuerbarer Energien im gesamten Stromnetz deutlich zu erhöhen und die Technologien zur Herstellung von nachhaltig produziertem Strom leistbarer zu machen", erklärt die Expertin abschließend.

Erfreut über den enormen Ansturm ist auch der Präsident des Verbands Photovoltaic Austria, Hans Kronberger. "Die niedrige Dotierung ist eine unglückliche Fehlentscheidung", so der Experte gegenüber pressetext. "Immer, wenn Menschen erkennen, dass wesentliche Punkte der Energiegewinnung auch in ihrer eigenen Hand liegen, ist das Interesse daran immens", stelt Kronberger fest. "Es geht jetzt darum, sich gemeinsam mit den Verantwortlichen des Klimafonds an einen Tisch zu setzen und das weitere Vorgehen zu beratschlagen." Seitens des Verbands Photovoltaic Austria sei man bereits im Vorfeld mit Interessentenanfragen überrollt worden.



polen Polen

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Für Privatpersonen: keine


portugal Portugal

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Förderfähig:
+ Gebäudeintegrierte Anlagen: bis 50 MW
+ Freilandanlagen: bis 150 MW

Befristung:
+ Während der ersten 15 Jahre oder für die Erzeugung der ersten 21 GWh/MWp; die Förderung endet, sobald das zeitliche oder das mengenmäßige Kriterium erreicht ist. Von diesem Zeitpunkt an wird lediglich der Marktpreis gezahlt.
+ Während der ersten 15 Jahre für kleine Photovoltaikanlagen auf Gebäuden

Höhe der Vergütung:
+ 35 - 55 €ct/kWh, abhängig von Größe und Art der Anlage.
+ Kleinanlagen in Kombination mit Solarthermie: 100% des Referenztarifs

Steuerliche Regulierungsmechanismen (Umsatzsteuerreduktion):
Der Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wird durch einen reduzierten Umsatzsteuersatz in Höhe von 12% statt 21% gefördert


schweden Schweden

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
keine


slowakei Slowakei

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Die Förderung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in der Slowakischen Republik unter anderem über eine Verpflichtung der Abnahme von Strom zu begünstigten Preisen, um Leitungsverluste im Verteilungsnetz zu kompensieren. Es besteht keine allgemeine Vergütungspflicht von Strom aus Erneuerbaren Energien für Netzbetreiber. Derzeit ist jedoch ein Einspeisegesetz in Vorbereitung.



slowenien Slowenien

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Wenn der Anlagenbetreiber den gesamten Strom oder einen Teil davon selbst oder über einen Vermittler auf dem freien Markt verkauft, erhält er die einheitliche Jahresprämie.
Alternativ erhalten Anlagenbetreiber, die an das Verteilungs- oder Übertragungsnetz angeschlossen sind, vom jeweiligen Netzbetreiber den einheitlichen Jahrespreis.

Anpassungsmechanismen:
Die Höhe der einheitlichen Jahresprämie und des einheitlichen Jahrespreises werden mindestens einmal jährlich von der Regierung festgelegt. Die Höhe der Anpassung wird unter Berücksichtigung der Inflation, der gestiegenen Brennstoffkosten und des erwarteten zukünftigen durchschnittlichen Stromjahrespreises festgelegt.

Befristung:
Preis und Prämie gelten 5 Jahre lang ab dem Beginn der Stromerzeugung. Nach 5 Jahren werden die Jahresprämie und der Jahrespreis um 5% reduziert, nach 10 Jahren um 10%.

Höhe der Prämie bzw. der Subventionen:
Je nach Kapazität der Anlage
+ einheitlicher Jahrespreis: 37,419 €ct/kWh
+ einheitliche Jahresprämie: 33,663 €ct/kWh

+ Hat der Anlagenbetreiber die Subvention in Anspruch genommen, vermindert sich der einheitliche Jahrespreis bzw. die einheitliche Jahresprämie. Die Höhe der Verminderung richtet sich nach der erhaltenen Subvention. Beträgt die Höhe der Subvention 10 % der Investitionskosten, vermindern sich die einheitliche Jahresprämie und der einheitliche Jahrespreis um 5%. Pro weitere 10% Subvention der Investitionskosten vermindern sich die einheitliche Jahresprämie und der einheitliche Jahrespreis um weitere 5%.
+ Ist die Anlage an eine Hochspannungsleitung angeschlossen, reduzieren sich die einheitliche Jahresprämie und der einheitliche Jahrespreis um 5%.



tschechei Tschechei

Vergütungsmodell:
Die Bürger haben hier die Wahl zwischen zwei Formen der Unterstützung.
1. Der Ankaufspreis
2. Der so genannte „Grüne Bonus“.
Der ist eine Form der Förderung, bei der sich Tschechien am spanischen Modell inspiriert hat. Für jede Kilowattsunde erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen erhält der Hersteller 0,446€ct.
Dies ist vor allem für kleinere Hersteller günstig und für Firmen, die für den Eigenverbrauch produzieren.
Den Strom, für den der Erzeuger den „Grünen Bonus“ bekommt, kann er entweder selbst verbrauchen oder ihn zum bestmöglichen Preis auf dem Markt verkaufen.


ungarn Ungarn

Vergütungsmodell:

Anpassungsmechanismen:
Die Vergütung wird jährlich unter Berücksichtigung der Inflation angepasst.

Befristung:
Die Dauer der Zahlung der Vergütung wird vom Energiebüro auf Basis des Rechtsrahmens festgelegt und darf die Amortisierungsdauer der Anlage nicht übersteigen.

Höhe der Vergütung: 26,46 HUF/kWh (ca. 0,088€ct/kWh)


Nationales Energiespar-Programm:

Das Programm fördert die Verwendung Erneuerbarer Energiequellen durch Subventionen, zum Teil in Verbindung mit zinsgünstigen Krediten aus dem Bevölkerungs-Kreditprogramm 2008 für Energiesparen.
+ Höhe:
Das Ausmaß der Förderung beträgt höchstens 25% der Investitionskosten bei einer Förderhöchststumme von 1.000.000 Forint (ca. 35.296 €) pro Wohnung.

 


uk UK

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
diverse Förderungsmodelle bzw. Mengenregelungen


zypern Zypern

Einspeisevergütung:
Die allgemeinen energiewirtschaftsrechtlichen Gesetze LREM und LPRES i. V. m. den jeweils gültigen Finanzplänen bzw. Förderprogrammen normierten bislang ein System der festen Einspeisevergütung. Dabei wurde ein einheitlicher Vergütungssatz für alle Technologien gezahlt.

Subvention:
Zypern koppelte bislang die Förderung über eine Einspeisevergütung an eine zusätzliche Förderung durch Subventionszahlungen. Derzeit gibt es jedoch keine Förderung durch Subventionen, da das gesamte Förderprogramm zur Überarbeitung vorübergehend außer Kraft gesetzt wurde. Nach ursprünglichen Planungen sollen Betreiber von Wind-, Solar- und Wasserkraftanlagen neben der Einspeisevergütung auch Subventionen erhalten können.


spanien Spanien

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Die neue spanische Einspeisevergütung in der Photovoltaik beträgt ab dem 29.9.2008:
1. 32 Cent / Kwh für Dachanlagen von mehr als 20 KW Leistung
2. 34 Cent / Kwh für Dachanlagen von weniger als 20 KW Leistung
3. 32 Cent / Kwh für Bodenanlagen


Diese Einspeisetarife geltend nur vorübergehend und werden nach Erfüllung von installierten Kontingenten kontinuierlich gesenkt.
Die jährliche Herabsenkung soll 10 % nicht übersteigen.
Das erste Kontingent besteht aus 400 MW, 2 Drittel davon gelten den Dachanlagen.

Die Einspeisevergütung wird über 25 Jahre lang bezahlt und gemäss der aktuellen Regelung an den Preissteigerungsindex (IPC) angepasst.


Alle obigen Angaben ohne Gewähr! (Quelle: http://res-legal.eu)
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Netzgebundene PV-Anlagen in Andalusien in English
   
Dekret 436/2004 vom spanischen Wirtschaftsministerium
   
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Vorschriften des EEG für Stromeinspeisung (in Spanien)
   
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