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Rangliste für Solarflächen nach Bundesländern geordnet



 
 

PV Förderung in anderen EU Ländern

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Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland
Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien
Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande
Österreich Polen Portugal Schweden Slowakei
Slowenien Spanien Tschechei Ungarn UK
Zypern

Allgemeine Informationen:

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belgien Belgien

Vergütungsmodell:
1. Brüssel-Hauptstadt & Wallonien: Grüne Zertifikate, Quote & Zertifikatswert unterschiedlich je nach Region (seit 07/2003, unbefristet)
2. Flandern: Grünstromzertifikate, 45 €ct/kWh (seit 01/2006, unbefristet)
3. Net-Metering (Wallonien): für Anlagen ≤ 10 kW (seit 07/2007, unbefristet)

Steuernachlässe:
1. Steuererleichterungen für Energiesparausgaben:
Steuernachlässe von 40% der Investition (seit 2003, unbefristet)
2. Gewinnsteuer-Minderung von 13,5% der Investition (seit 2003, unbefristet)


bulgarien Bulgarien

Vergütungsmodell:
Energiegesetz:
36,7 - 40 €ct/kWh für 12 Jahre (seit 09/2006, bis 12/2010)

Steuernachlässe:
keine


dänemark Dänemark

Vergütungsmodell:
Elektrizitätsversorgungsgesetz:
Anlagen < 6kW Net-Metering,
Anlagen ≤ 6kW Marktpreis + Zuschuss 8 €ct/kWh für 10 Jahre + 5,4 €ct/kWh für weitere 10 Jahre (seit 1998, unbefristet)

Steuernachlässe:
keine


estland Estland

Vergütungsmodell:
Elektrizitätsmarktgesetz:
2 Optionen
1. 7,35 €ct/kWh für 12 Jahre;
2. Bonus von 5,4 €ct/kWh auf Marktpreis für 12 Jahre (seit 05/2007, unbefristet)

Steuernachlässe:
keine


finnland Finnland

Vergütungsmodell:
keine

Steuernachlässe:
Beihilfe zur Stromsteuer i.H.v. 0,42€ ct/kWh (seit 01/1997, unbefristet)


frankreich Frankreich

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
- Vergütungszeitraum: 20 Jahre
- Vergütung: 30 €-Ct. je kWh auf dem französischen Festland
- Vergütung: 40 €-Ct. je kWh auf Korsika und in den Überseedepartements
- Aufschlag für Gebäudeintegration: +25 €-Ct. je kWh (Festland, +15 €-Ct. Korsika und Überseedepartements)
- Steuererlass in Höhe von 50% der Materialkosten, max. 8.000 €
- Freiflächenanlagen erhalten keine Steuervergünstigung.


griechenland Griechenland

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Berechtigt: Solaranlagen mit einer Leistung von weniger oder gleich 150 kWp.

Vergütung: 40,282 - 50,282 €ct/kWh (je nach Standort und Anlagengröße)

Befristung: Die Einspeisevergütung ist befristet. Der Strom-Kaufvertrag gilt für eine Dauer von zehn Jahren und
kann durch einseitige, schriftliche Erklärung des Erzeugers um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss drei Monate vor Ablauf des Vertrages initiiert werden.

Anpassunsmechanismen:
+ Die Angleichung erfolgt entweder auf der Grundlage der durchschnittlichen Veränderung der Stromerzeugungskosten, wie sie sich aus den genehmigten Abrechnungen des staatlichen Stromerzeugers, PPC S.A., ergeben.
+ Ist eine Genehmigung der Abrechnungen der PPC S.A. nach geltendem Recht nicht geboten, erfolgt die Anpassung zu einem Satz von 80% des Verbraucherpreisindexes. Der Verbraucherpreisindex wird durch die Bank of Greece jährlich ermittelt und veröffentlicht.


irland Irland

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
keine


italien Italien

Vergütungsmodell

+ Preisregelung: Erneuerbare Energieträger im Allgemeinen und Photovoltaik im Besonderen werden durch unterschiedliche Formen der Einspeisevergütung gefördert, die vor allem kleinen Anlagen zu Gute kommen. Photovoltaik wird durch eine Festvergütung gefördert. Kleine Anlagen, ausgenommen Photovoltaik, können als Alternative zu den grünen Zertifikaten ebenfalls einen festen Einspeisetarif erhalten. Zudem übernimmt der Gestore dei Servizi Elettrici (GSE) auf Anfrage für Erneuerbare Energieträger die Veräußerung des Stroms, und es besteht die Möglichkeit des Net-Meterings.
+ Steuerliche Regulierungsmechanismen: Für Photovoltaikanlagen gilt eine reduzierte Umsatzsteuer von 10% anstelle von 20%. Diese Förderung können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und Personen mit sonstigen Berufen in Anspruch nehmen. Beim Import aus dem Ausland erhält ein Unternehmen eine Rechnung ohne ausländische Umsatzsteuer und muss stattdessen die italienische Umsatzsteuer entrichten.

Förderungsberechtigung:
Gefördert wird ausschließlich Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Förderung ist begrenzt auf Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von 1.200 MW bezogen auf ganz Italien. Sobald diese installierte Leistung erreicht ist, soll die Förderung enden.
+ Die Anlage ist nach dem 20.04.2007 in Betrieb genommen worden. Die Inbetriebnahme schließt Umbau und Leistungssteigerung mit ein, allerdings wird bei Potenzierung nur die zusätzliche Leistung gefördert.
+ Die Anlage ist zwischen dem 01.10.2005 und dem 11.04.2007 in Betrieb gegangen.
+ Die Leistung der Anlage unterschreitet 1 kW nicht.
+ Die in Anhang 1 genannten technischen Voraussetzungen müs sen erfüllt sein.
+ Netzkoppelung: Die Anlage muss an das Elektrizitätsnetz oder an ein kleines, isoliertes Netz angeschlossen sein.

Nicht förderfähig sind unter anderem Anlagen, für deren Bau öffentliche Fördergelder (EU, Italien, regional und lokal) in Anspruch genommen wurden, soweit sie 20% der Investitionskosten übersteigen.

Photovoltaik in Italien (Vergütung):
Italien hat eine interessante Vergütung, festgelegt im "Conto Energia".
Das Conto Energia sieht für PV-Anlagen folgende Vergütungen vor:

VOLLSTÄNDIGE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ist integraler Gebäudebestandteil):
bis 3 kWp: 49,00 €-Ct. / kWh
3 - 20 kWp: 46,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 44,00 €-Ct. / kWh

TEILWEISE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ragt NICHT über Gebäudekante hinaus):
bis 3 kWp: 44,00 €-Ct. / kWh
3 - 20 kWp: 42,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 40,00 €-Ct. / kWh

NICHT INTEGRIERT (PV-Anlage z.B. auf Freifläche oder aufgeständert über Attika hinaus):
bis 3 kWp: 40,00 €-Ct. / kWh
3 - 20 kWp: 38,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 36,00 €-Ct. / kWh

Befristung:
Die Vergütung wird auf exakt 20 Jahre gezahlt. Die hier genannten Vergütungssätze gelten für 2007 und 2008. 2009 wird eine Anpassung erfolgen.
Neben dem Verkauf des gesamten Stroms gibt es für Anlagen bis 20kWp die Möglichkeit, den Strom selbst zu nutzen und trotzdem eine Vergütung dafür zu erhalten, das so genannte "Scambio sul posto". Nähere Infos würden hier aber den Rahmen sprengen.

Außerdem gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern einen Bonus von 5%.

Für Anlagen bis zu 1MWp, die NICHT am Scambio sul posto teilnehmen, wird ein zusätzlicher Betrag direkt von AEEG für jede kWh gezahlt.
Dieser wird in seiner Höhe jährlich neu festgelegt und liegt aktuell bei:
- 9,64 €-Ct. / kWh bei Erzeugung bis zu 500.000 kWh im Jahr
- 8,12 €-Ct. / kWh bei Erzeugung zwischen 500.000 kWh und 1.000.000 kWh im Jahr
- 7,10 €-Ct. / kWh bei Erzeugung ab 1.000.000 kWh im Jahr


Aufgrund der zum Teil sehr guten Einstrahlungsverhältnisse in Italien ist dieses Land aus unserer Sicht hoch interessant für PV-Anlagen.


kroatien Kroatien

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Vergütung für Solarstrom in Kroatien (Stand 10ter Juli 2007)

Seit dem Inkrafttreten der kroatischen EEG-Regelung am 01.07.2007 ist auch das kroatische Modell zur Vergütung von Solarstrom gültig. Dies berichtete das Solar-Unternehmen Carpe Diem d.o.o. in einer aktuellen Pressemitteilung.

Damit haben die Stromproduzenten in Kroatien, insbesondere die Betreiber von Photovoltaikanlagen einen Rechtsanspruch auf den Verkauf der von ihnen produzierten Energie. Bedingung ist allerdings, dass eine entsprechende Lizenz vorliegt und ein Vertrag über die Abnahme mit der kroatischen Clearingstelle. Die Laufzeit eines solchen Vertrages beträgt in der Regel 12 Monate, wobei der Tarif über die gesamte Laufzeit gleich bleibt.

Für eine Kapazität von 10 KWp gilt beispielsweise bei einem Abschluss des Vertrages in 2007 ein Tarifpreis von umgerechnet 0,46 Euro/KWh. Sind die ersten 12 Monate abgelaufen, so besteht ein Rechtsanspruch auf einen Anschlussvertrag mit einer Laufzeit von ebenfalls 12 Monaten. Die Tarifgrundlage ist dann das aktuelle Tarifniveau.


lettland Lettland

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Durch die lettischen Förderinstrumente werden grundsätzlich alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien mit Ausnahme von Photovoltaik und Geothermie gefördert.


litauen Litauen

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Förderfähig: bis zu einer Menge von 1,4 GWh.

Förderung: Die Förderung beträgt maximal 350.000 Litas (102.905 €) in drei Jahren und maximal 70% der gesamten Investitionssumme. Nach Auskunft des LAAIF wurde die Förderhöhe mit einer Änderung vom 09.11.2007 auf 600.000 Litas (176.408 €) erhöht. Diese Änderung ist derzeit noch nicht in der abrufbaren Rechtsquelle ersichtlich.

Befristung: Es sind keine Befristungen vorgesehen.

Anpassungsmechnismen:
+ Höhe der Vergütung: Gesetzliche Anpassungsmechanismen hinsichtlich der Höhe der Vergütung bestehen nicht.
+ Strommengen: Die förderfähigen Höchstmengen hingegen sollen dem tatsächlichen Stromaufkommen aus Erneuerbaren Energien soweit möglich angepasst werden. Dazu sollen Markteilenehmer dem Wirtschaftsministerium zum 15. Juli eines jeden Jahres differenziert nach Energieträgern eine Prognose über die Strommengen vorlegen, mit deren Erzeugung für das kommende Jahr zu rechnen ist. Auf dieser Basis gibt das Ministerium spätestens am 1. September des laufenden Jahres die förderfähigen Strommengen für das folgende Jahr bekannt, wenn absehbar ist, dass die für das kommende Jahr prognostizierten Strommengen die für das laufende Jahr festgesetzten Strommengen übersteigen.


luxemburg Luxemburg

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Förderfähig: bis zu einer Anlagengröße von 1 MWp.

Vergütung: 37,0 €ct – 42,0 €ct pro kWh (je nach Anlagengröße).

Befristung: Die Förderung wird garantiert für 15 Jahre ab der ersten Einspeisung.

Anpassunsmechanismen:
Die Vergütungssätze sind degressiv ausgestaltet. Für Neuanlagen werden sie differenziert nach Energieträger, abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme, nach einem gesetzlich festgelegten Prozentsatz abgesenkt. Der im Jahr der Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz gilt fest für die gesamte Laufzeit der Vergütung.


malta Malta

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Preisregelung (Net Metering System):
Malta fördert die Erzeugung von Strom aus Solaranlagen durch eine Preisregelung in Gestalt einer festen Einspeisevergütung. Grundlage ist ein „Net-Metering System“. Ein Stromzähler misst den vom Anlagenbetreiber verbrauchten und den in das Netz eingespeisten Strom. Übersteigt der Anteil des eingespeisten Stroms den Gesamtstromverbrauch des Kunden, wird jede über den Eigenverbrauch hinaus gehende, in Netz eingespeiste kWh Solarstrom mit 6,99 €ct/kWh durch den Netzbetreiber vergütet.

Subvention (Once-Only Grant):
+ Förderfähig: Förderfähig, soweit es sich um private Solaranlagen mit einer Leistung von mindestens 1 kWp (+/- 5%) handelt.
+ Höhe der Subvention: Die Höhe der Subvention für Solaranlagen beträgt 20 % des Kaufpreises für Solaranlagen (Module, Wechselrichter, Kabel) mit einer installierten Leistung von mindestens 1 kWp (+/- 5%), höchstens jedoch 1.160 €. Für jede kWp oberhalb der installierten Mindestleistung, höchstens jedoch bis zu einer Leistung von 3,7 kWp werden weitere 580 € gewährt. Bruchteile einer zusätzlich installierten kWp werden anteilig berücksichtigt.


niederlande Niederlande

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Subvention (Programm EOS): Das Programm EOS eröffnet die Möglichkeit, Forschungsprojekte im Bereich Erneuerbare Energien bis zu einer Höhe von 40% der Investitionskosten zu fördern.

Steuerliche Regulierungsmechanismen II (EIA):
Das EIA ist ein generelles Instrument zur Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. Auch Investitionen in den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien können förderfähig sein. Die Förderung besteht darin, dass Unternehmen die Investitionskosten für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien bei der Ermittlung ihres steuerpflichtigen Gewinns aus einem Kalenderjahr als abzugsfähig geltend machen. Im einzelnen sind die Voraussetzungen der Förderung der so genannten „Energy List“ zu entnehmen. Danach hängt die Höhe der Förderung unter anderem vom eingesetzten Energieträger sowie der Bauart der Anlage ab.
+ Der Steuernachlass kann sich auf 44 % der insgesamt im Jahr getätigten Investitionen in Erneuerbare Energie- oder Energieeffizienztechnologien belaufen. Die absolute Höchstgrenze liegt pro Unternehmen bei 110 Mio. Euro.
...



österreich Österreich

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt.

Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt.
Um die Förderung zu erhalten, müssen 100 % des gewonnenen Stroms in das Netz eingespeist werden.

Die Preise, für die ins Netz gespeiste elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:

  • 5 kWp bis 20 kWp > 38 Cent/kWh
  • über 20 kWp > 33 Cent/kWh

Die Preise, für die ins Netz gespeiste, elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, zb. auf Freiflächen, werden wie folgt festgesetzt:

  • 5 kWp bis 20 kWp > 35 Cent/kWh
  • über 20 kWp > 25 Cent/kWh

Die am 7. Juli 2011 angenommene Novellierung des Ökostromgesetzes sieht nun für die Tarifförderung ein Gesamt-Budget für alle erneuerbare Energieträger von 50 Mio. Euro vor. Davon kommen 8 Mio. Euro der Photovoltaik zu gute. Noch im Herbst dieses Jahres soll das Gesetz in Kraft treten, mit dem Abbau der Warteliste wird aller Voraussicht nach schon im August 2011 begonnen.

Im neuen ÖSG gibt es zusätzlich einen "Resttopf" von 19 Mio. Euro. Dieser wird flexibel unter Wind- und Kleinwasserkraft sowie unter Photovoltaik-Anlagen aufgeteilt. Die Förderhöhe beträgt 18 Cent/kWh und gilt für all jene, die keine positive Förderzusage erhalten.
Das Budget des "Resttopfes" wird jährlich um 1 Mio. Euro gesenkt.

Abbau der gesamten Warteliste:
Auf Grund des begrenzten Förderbudgets ist in den vergangenen Monaten eine Warteliste entstanden, die mittlerweile bis 2025 reicht. Mit dem neuen ÖSG 2012 soll diese Warteliste abgebaut werden. Je nach dem, in welchem Jahr der Förderwerber bei der OeMAG gereiht ist, differiert die Höhe des Fördertarifs bzw. des Abschlages. Eine Übersicht der Fördertarife für den Abbau der Warteliste sehen Sie in der folgenden Tabelle:

Aufdach
 
Position auf
der Warteliste
PV-Anlagen < 20 kWp
(38 Cent/kWh)
PV-Anlagen > 20 kWp
(33 Cent/kWh)
Abschlag in % Tarif in Cent Abschlag in % Tarif in Cent
2011 0,0 38,00 0,0 33,00
2012 7,5 35,15 5,0 31,35
2013 12,5 33,25 10,0 29,70
2014 17,5 31,35 15,0 28,05
2015 und danach 22,5 29,45 20,0 26,40
 
Freiland
 
Position auf
der Warteliste
PV-Anlagen < 20 kWp
(35 Cent/kWh)
PV-Anlagen > 20 kWp
(25 Cent/kWh)
Abschlag in % Tarif in Cent Abschlag in % Tarif in Cent
2011 0,0 35,00 0,0 25,00
2012 6,0 32,90 2,5 24,38
2013 11,0 31,15 7,5 23,13
2014 16,0 29,40 12,5 21,88
2015 und danach 21,0 27,65 17,5 20,63

Der maximale Tarifabschlag, auch für nach 2015 gereihte Anträge, liegt bei 22,5 Prozent für Aufdachanlagen kleiner 20 kWp, bei 20 Prozent für Aufdachanlagen größer 20 kWp, bei 21 Prozent bei Freilandanlagen kleiner 20 kWp, und für Freilandanlagen größer 20kWp bei 17,5 Prozent.

Für den Abbau der Warteliste steht für die Photovoltaik ein Budget von 28 Mio. Euro zur Verfügung.

Anträge im Jahr 2011: Alle im Jahr 2011 eingereichten Anträge, werden an das Ende der Warteliste gereiht und erhalten den Tarifabschlag von 2015 und danach.

d Download: Ökostromverordnung 2011
d Download: Ökostromgesetz 2012

polen Polen

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Für Privatpersonen: keine


portugal Portugal

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Förderfähig:
+ Gebäudeintegrierte Anlagen: bis 50 MW
+ Freilandanlagen: bis 150 MW

Befristung:
+ Während der ersten 15 Jahre oder für die Erzeugung der ersten 21 GWh/MWp; die Förderung endet, sobald das zeitliche oder das mengenmäßige Kriterium erreicht ist. Von diesem Zeitpunkt an wird lediglich der Marktpreis gezahlt.
+ Während der ersten 15 Jahre für kleine Photovoltaikanlagen auf Gebäuden

Höhe der Vergütung:
+ 35 - 55 €ct/kWh, abhängig von Größe und Art der Anlage.
+ Kleinanlagen in Kombination mit Solarthermie: 100% des Referenztarifs

Steuerliche Regulierungsmechanismen (Umsatzsteuerreduktion):
Der Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wird durch einen reduzierten Umsatzsteuersatz in Höhe von 12% statt 21% gefördert


schweden Schweden

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
keine


slowakei Slowakei

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Die Förderung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in der Slowakischen Republik unter anderem über eine Verpflichtung der Abnahme von Strom zu begünstigten Preisen, um Leitungsverluste im Verteilungsnetz zu kompensieren. Es besteht keine allgemeine Vergütungspflicht von Strom aus Erneuerbaren Energien für Netzbetreiber. Derzeit ist jedoch ein Einspeisegesetz in Vorbereitung.



slowenien Slowenien

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Wenn der Anlagenbetreiber den gesamten Strom oder einen Teil davon selbst oder über einen Vermittler auf dem freien Markt verkauft, erhält er die einheitliche Jahresprämie.
Alternativ erhalten Anlagenbetreiber, die an das Verteilungs- oder Übertragungsnetz angeschlossen sind, vom jeweiligen Netzbetreiber den einheitlichen Jahrespreis.

Anpassungsmechanismen:
Die Höhe der einheitlichen Jahresprämie und des einheitlichen Jahrespreises werden mindestens einmal jährlich von der Regierung festgelegt. Die Höhe der Anpassung wird unter Berücksichtigung der Inflation, der gestiegenen Brennstoffkosten und des erwarteten zukünftigen durchschnittlichen Stromjahrespreises festgelegt.

Befristung:
Preis und Prämie gelten 5 Jahre lang ab dem Beginn der Stromerzeugung. Nach 5 Jahren werden die Jahresprämie und der Jahrespreis um 5% reduziert, nach 10 Jahren um 10%.

Höhe der Prämie bzw. der Subventionen:
Je nach Kapazität der Anlage
+ einheitlicher Jahrespreis: 37,419 €ct/kWh
+ einheitliche Jahresprämie: 33,663 €ct/kWh

+ Hat der Anlagenbetreiber die Subvention in Anspruch genommen, vermindert sich der einheitliche Jahrespreis bzw. die einheitliche Jahresprämie. Die Höhe der Verminderung richtet sich nach der erhaltenen Subvention. Beträgt die Höhe der Subvention 10 % der Investitionskosten, vermindern sich die einheitliche Jahresprämie und der einheitliche Jahrespreis um 5%. Pro weitere 10% Subvention der Investitionskosten vermindern sich die einheitliche Jahresprämie und der einheitliche Jahrespreis um weitere 5%.
+ Ist die Anlage an eine Hochspannungsleitung angeschlossen, reduzieren sich die einheitliche Jahresprämie und der einheitliche Jahrespreis um 5%.



tschechei Tschechei

Vergütungsmodell:
Die Bürger haben hier die Wahl zwischen zwei Formen der Unterstützung.
1. Der Ankaufspreis
2. Der so genannte „Grüne Bonus“.
Der ist eine Form der Förderung, bei der sich Tschechien am spanischen Modell inspiriert hat. Für jede Kilowattsunde erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen erhält der Hersteller 0,446€ct.
Dies ist vor allem für kleinere Hersteller günstig und für Firmen, die für den Eigenverbrauch produzieren.
Den Strom, für den der Erzeuger den „Grünen Bonus“ bekommt, kann er entweder selbst verbrauchen oder ihn zum bestmöglichen Preis auf dem Markt verkaufen.


ungarn Ungarn

Vergütungsmodell:

Anpassungsmechanismen:
Die Vergütung wird jährlich unter Berücksichtigung der Inflation angepasst.

Befristung:
Die Dauer der Zahlung der Vergütung wird vom Energiebüro auf Basis des Rechtsrahmens festgelegt und darf die Amortisierungsdauer der Anlage nicht übersteigen.

Höhe der Vergütung: 26,46 HUF/kWh (ca. 0,088€ct/kWh)


Nationales Energiespar-Programm:

Das Programm fördert die Verwendung Erneuerbarer Energiequellen durch Subventionen, zum Teil in Verbindung mit zinsgünstigen Krediten aus dem Bevölkerungs-Kreditprogramm 2008 für Energiesparen.
+ Höhe:
Das Ausmaß der Förderung beträgt höchstens 25% der Investitionskosten bei einer Förderhöchststumme von 1.000.000 Forint (ca. 35.296 €) pro Wohnung.

 


uk UK

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
diverse Förderungsmodelle bzw. Mengenregelungen


zypern Zypern

Einspeisevergütung:
Die allgemeinen energiewirtschaftsrechtlichen Gesetze LREM und LPRES i. V. m. den jeweils gültigen Finanzplänen bzw. Förderprogrammen normierten bislang ein System der festen Einspeisevergütung. Dabei wurde ein einheitlicher Vergütungssatz für alle Technologien gezahlt.

Subvention:
Zypern koppelte bislang die Förderung über eine Einspeisevergütung an eine zusätzliche Förderung durch Subventionszahlungen. Derzeit gibt es jedoch keine Förderung durch Subventionen, da das gesamte Förderprogramm zur Überarbeitung vorübergehend außer Kraft gesetzt wurde. Nach ursprünglichen Planungen sollen Betreiber von Wind-, Solar- und Wasserkraftanlagen neben der Einspeisevergütung auch Subventionen erhalten können.


spanien Spanien

Vergütungsmodell + Steuernachlässe:

Die neue spanische Einspeisevergütung in der Photovoltaik beträgt ab dem 29.9.2008:
1. 32 Cent / Kwh für Dachanlagen von mehr als 20 KW Leistung
2. 34 Cent / Kwh für Dachanlagen von weniger als 20 KW Leistung
3. 32 Cent / Kwh für Bodenanlagen


Diese Einspeisetarife geltend nur vorübergehend und werden nach Erfüllung von installierten Kontingenten kontinuierlich gesenkt.
Die jährliche Herabsenkung soll 10 % nicht übersteigen.
Das erste Kontingent besteht aus 400 MW, 2 Drittel davon gelten den Dachanlagen.

Die Einspeisevergütung wird über 25 Jahre lang bezahlt und gemäss der aktuellen Regelung an den Preissteigerungsindex (IPC) angepasst.


Alle obigen Angaben ohne Gewähr! (Quelle: http://res-legal.eu)
Für ausführlichere Informationen folgen Sie bitte diesem Link:

http://res-legal.eu


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Dekret 436/2004 vom spanischen Wirtschaftsministerium
   
Einstrahlungsdaten in Spanien
 
 
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