PV Förderung in anderen EU Ländern
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Allgemeine Informationen:
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Photovoltaik-Weltmarkt erwartet 2009 spürbare Wachstumsabschwächung
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| Solarförderung in internationalen Schlüsselmärkten im Wandel/ Von Martin Wiekert
Köln (bfai) - Die Photovoltaik-Industrie wird im kommenden Jahr
wesentlich langsamer wachsen als noch 2008. Dies wurde auf dem 9. Forum
Solarpraxis deutlich, das Mitte November in Berlin stattfand.
Branchenvertreter rechnen 2009 mit nachgebenden Absatzpreisen und einem
verschärften Wettbewerb. Gleichzeitig verschlechtert sich die
Solarstromförderung in den Hauptabsatzmärkten Deutschland und Spanien.
Hoffnungen liegen indes auf den USA, wo nach dem Regierungswechsel eine
stärkere politische Unterstützung erwartet wird.... mehr... |
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Photovoltaik-Investitionen außerhalb Deutschlands? (2007)
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| Entwicklung in Deutschland weckt
Interesse an Solarstrom-Alternativen im Ausland - Steigende Preise und sinkende Vergütung bremsen Investoren in Deutschland
Das seit 2004 in Deutschland gültige
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zog einen wahren Photovoltaik-Boom
nach sich. Weitere Staaten in Europa und weltweit nahmen das Gesetz zur
Förderung der Stromerzeugung aus Solarenergie zum Vorbild und
verabschiedeten ähnliche Gesetze. In diesen Ländern zeichnet sich nun
eine Entwicklung ab, die mit dem rasanten Wachstum der
Solarstromanlagen in Deutschland seit dem Jahr 2004 zu vergleichen ist.
Aufgrund sinkender Vergütungssätze für die Netzeinspeisung von
Solarstrom in Deutschland scheint für viele Investoren ein Engagement
in Sachen Photovoltaik in anderen EU-Staaten als Chance, mit
Solarstromanlagen nach wie vor akzeptable Renditen zu erwirtschaften.
Die ausländischen Vergütungssätze liegen zum Teil über denen des EEG.
Außerdem lassen deutlich mehr Sonnenstunden in den Mittelmeerländern
höhere Erträge erwarten... mehr... |
Belgien
Vergütungsmodell:
1. Brüssel-Hauptstadt & Wallonien: Grüne
Zertifikate, Quote & Zertifikatswert unterschiedlich je nach Region (seit 07/2003, unbefristet)
2. Flandern: Grünstromzertifikate, 45 €ct/kWh (seit 01/2006, unbefristet)
3. Net-Metering (Wallonien): für Anlagen ≤
10 kW (seit 07/2007, unbefristet)
Steuernachlässe:
1. Steuererleichterungen für
Energiesparausgaben:
Steuernachlässe von 40% der
Investition (seit 2003, unbefristet)
2. Gewinnsteuer-Minderung von 13,5%
der Investition (seit 2003, unbefristet)
Bulgarien
Vergütungsmodell:
Energiegesetz:
36,7 - 40 €ct/kWh für 12 Jahre (seit 09/2006,
bis 12/2010)
Steuernachlässe:
keine
Dänemark
Vergütungsmodell:
Elektrizitätsversorgungsgesetz:
Anlagen < 6kW Net-Metering,
Anlagen ≤ 6kW Marktpreis + Zuschuss 8 €ct/kWh für 10 Jahre + 5,4 €ct/kWh für
weitere 10 Jahre (seit 1998, unbefristet)
Steuernachlässe:
keine
Estland
Vergütungsmodell:
Elektrizitätsmarktgesetz:
2 Optionen
1. 7,35 €ct/kWh für 12 Jahre;
2. Bonus von 5,4 €ct/kWh auf Marktpreis für
12 Jahre
(seit 05/2007, unbefristet)
Steuernachlässe:
keine
Finnland
Vergütungsmodell:
keine
Steuernachlässe:
Beihilfe zur Stromsteuer i.H.v. 0,42€ ct/kWh (seit 01/1997, unbefristet)
Frankreich
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
- Vergütungszeitraum: 20 Jahre
- Vergütung: 30 €-Ct. je kWh auf dem französischen Festland
- Vergütung: 40 €-Ct. je kWh auf Korsika und in den Überseedepartements
- Aufschlag für Gebäudeintegration: +25 €-Ct. je kWh (Festland, +15 €-Ct. Korsika und Überseedepartements)
- Steuererlass in Höhe von 50% der Materialkosten, max. 8.000 €
- Freiflächenanlagen erhalten keine Steuervergünstigung.
Griechenland
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Berechtigt: Solaranlagen mit einer Leistung von weniger oder gleich 150 kWp.
Vergütung: 40,282 - 50,282 €ct/kWh (je nach Standort und Anlagengröße)
Befristung: Die Einspeisevergütung ist befristet. Der Strom-Kaufvertrag gilt für eine Dauer von zehn Jahren und
kann durch einseitige, schriftliche Erklärung des Erzeugers um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss drei Monate vor Ablauf des Vertrages initiiert werden.
Anpassunsmechanismen:
+ Die Angleichung erfolgt entweder auf der Grundlage der durchschnittlichen Veränderung der Stromerzeugungskosten, wie sie sich aus den genehmigten Abrechnungen des staatlichen Stromerzeugers, PPC S.A., ergeben.
+ Ist eine Genehmigung der Abrechnungen der PPC S.A. nach geltendem Recht nicht geboten, erfolgt die Anpassung zu einem Satz von 80% des Verbraucherpreisindexes. Der Verbraucherpreisindex wird durch die Bank of Greece jährlich ermittelt und veröffentlicht.
Irland
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
keine
Italien
Vergütungsmodell
+ Preisregelung: Erneuerbare Energieträger im Allgemeinen und Photovoltaik im Besonderen werden durch unterschiedliche Formen der Einspeisevergütung gefördert, die vor allem kleinen Anlagen zu Gute kommen. Photovoltaik wird durch eine Festvergütung gefördert. Kleine Anlagen, ausgenommen Photovoltaik, können als Alternative zu den grünen Zertifikaten ebenfalls einen festen Einspeisetarif erhalten. Zudem übernimmt der Gestore dei Servizi Elettrici (GSE) auf Anfrage für Erneuerbare Energieträger die Veräußerung des Stroms, und es besteht die Möglichkeit des Net-Meterings.
+ Steuerliche Regulierungsmechanismen: Für Photovoltaikanlagen gilt eine reduzierte Umsatzsteuer von 10% anstelle von 20%. Diese Förderung können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und Personen mit sonstigen Berufen in Anspruch nehmen. Beim Import aus dem Ausland erhält ein Unternehmen eine Rechnung ohne ausländische Umsatzsteuer und muss stattdessen die italienische Umsatzsteuer entrichten.
Förderungsberechtigung:
Gefördert wird ausschließlich Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Förderung ist begrenzt auf Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von 1.200 MW bezogen auf ganz Italien. Sobald diese installierte Leistung erreicht ist, soll die Förderung enden.
+ Die Anlage ist nach dem 20.04.2007 in Betrieb genommen worden. Die Inbetriebnahme schließt Umbau und Leistungssteigerung mit ein, allerdings wird bei Potenzierung nur die zusätzliche Leistung gefördert.
+ Die Anlage ist zwischen dem 01.10.2005 und dem 11.04.2007 in Betrieb gegangen.
+ Die Leistung der Anlage unterschreitet 1 kW nicht.
+ Die in Anhang 1 genannten technischen Voraussetzungen müs sen erfüllt sein.
+ Netzkoppelung: Die Anlage muss an das Elektrizitätsnetz oder an ein kleines, isoliertes Netz angeschlossen sein.
Nicht förderfähig sind unter anderem Anlagen, für deren Bau öffentliche Fördergelder (EU, Italien, regional und lokal) in Anspruch genommen wurden, soweit sie 20% der Investitionskosten übersteigen.
Photovoltaik in Italien (Vergütung):
Italien hat eine interessante Vergütung, festgelegt im "Conto Energia".
Das Conto Energia sieht für PV-Anlagen folgende Vergütungen vor:
VOLLSTÄNDIGE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ist integraler Gebäudebestandteil):
bis 3 kWp: 49,00 €-Ct. / kWh
3 - 20 kWp: 46,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 44,00 €-Ct. / kWh
TEILWEISE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ragt NICHT über Gebäudekante hinaus):
bis 3 kWp: 44,00 €-Ct. / kWh
3 - 20 kWp: 42,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 40,00 €-Ct. / kWh
NICHT INTEGRIERT (PV-Anlage z.B. auf Freifläche oder aufgeständert über Attika hinaus):
bis 3 kWp: 40,00 €-Ct. / kWh
3 - 20 kWp: 38,00 €-Ct. / kWh
ab 20 kWp: 36,00 €-Ct. / kWh
Befristung:
Die Vergütung wird auf exakt 20 Jahre gezahlt. Die hier genannten Vergütungssätze gelten für 2007 und 2008. 2009 wird eine Anpassung erfolgen.
Neben dem Verkauf des gesamten Stroms gibt es für Anlagen bis 20kWp die Möglichkeit, den Strom selbst zu nutzen und trotzdem eine Vergütung dafür zu erhalten, das so genannte "Scambio sul posto". Nähere Infos würden hier aber den Rahmen sprengen.
Außerdem gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern einen Bonus von 5%.
Für Anlagen bis zu 1MWp, die NICHT am Scambio sul posto teilnehmen, wird ein zusätzlicher Betrag direkt von AEEG für jede kWh gezahlt.
Dieser wird in seiner Höhe jährlich neu festgelegt und liegt aktuell bei:
- 9,64 €-Ct. / kWh bei Erzeugung bis zu 500.000 kWh im Jahr
- 8,12 €-Ct. / kWh bei Erzeugung zwischen 500.000 kWh und 1.000.000 kWh im Jahr
- 7,10 €-Ct. / kWh bei Erzeugung ab 1.000.000 kWh im Jahr
Aufgrund der zum Teil sehr guten Einstrahlungsverhältnisse in Italien ist dieses Land aus unserer Sicht hoch interessant für PV-Anlagen.
Kroatien
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Vergütung für Solarstrom in Kroatien (Stand 10ter Juli 2007)
Seit dem Inkrafttreten der kroatischen EEG-Regelung am 01.07.2007 ist auch das kroatische Modell zur Vergütung von Solarstrom gültig. Dies berichtete das Solar-Unternehmen Carpe Diem d.o.o. in einer aktuellen Pressemitteilung.
Damit haben die Stromproduzenten in Kroatien, insbesondere die Betreiber von Photovoltaikanlagen einen Rechtsanspruch auf den Verkauf der von ihnen produzierten Energie. Bedingung ist allerdings, dass eine entsprechende Lizenz vorliegt und ein Vertrag über die Abnahme mit der kroatischen Clearingstelle. Die Laufzeit eines solchen Vertrages beträgt in der Regel 12 Monate, wobei der Tarif über die gesamte Laufzeit gleich bleibt.
Für eine Kapazität von 10 KWp gilt beispielsweise bei einem Abschluss des Vertrages in 2007 ein Tarifpreis von umgerechnet 0,46 Euro/KWh. Sind die ersten 12 Monate abgelaufen, so besteht ein Rechtsanspruch auf einen Anschlussvertrag mit einer Laufzeit von ebenfalls 12 Monaten. Die Tarifgrundlage ist dann das aktuelle Tarifniveau.
Lettland
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Durch die lettischen Förderinstrumente werden grundsätzlich alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien mit Ausnahme von Photovoltaik und Geothermie gefördert.
Litauen
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Förderfähig: bis zu einer Menge von 1,4 GWh.
Förderung: Die Förderung beträgt maximal 350.000 Litas (102.905 €) in drei Jahren und maximal 70% der gesamten Investitionssumme. Nach Auskunft des LAAIF wurde die Förderhöhe mit einer Änderung vom 09.11.2007 auf 600.000 Litas (176.408 €) erhöht. Diese Änderung ist derzeit noch nicht in der abrufbaren Rechtsquelle ersichtlich.
Befristung: Es sind keine Befristungen vorgesehen.
Anpassungsmechnismen:
+ Höhe der Vergütung: Gesetzliche Anpassungsmechanismen hinsichtlich der Höhe der Vergütung bestehen nicht.
+ Strommengen: Die förderfähigen Höchstmengen hingegen sollen dem tatsächlichen Stromaufkommen aus Erneuerbaren Energien soweit möglich angepasst werden. Dazu sollen Markteilenehmer dem Wirtschaftsministerium zum 15. Juli eines jeden Jahres differenziert nach Energieträgern eine Prognose über die Strommengen vorlegen, mit deren Erzeugung für das kommende Jahr zu rechnen ist. Auf dieser Basis gibt das Ministerium spätestens am 1. September des laufenden Jahres die förderfähigen Strommengen für das folgende Jahr bekannt, wenn absehbar ist, dass die für das kommende Jahr prognostizierten Strommengen die für das laufende Jahr festgesetzten Strommengen übersteigen.
Luxemburg
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Förderfähig: bis zu einer Anlagengröße von 1 MWp.
Vergütung: 37,0 €ct – 42,0 €ct pro kWh (je nach Anlagengröße).
Befristung: Die Förderung wird garantiert für 15 Jahre ab der ersten Einspeisung.
Anpassunsmechanismen:
Die Vergütungssätze sind degressiv ausgestaltet. Für Neuanlagen werden sie differenziert nach Energieträger, abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme, nach einem gesetzlich festgelegten Prozentsatz abgesenkt. Der im Jahr der Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz gilt fest für die gesamte Laufzeit der Vergütung.
Malta
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Preisregelung (Net Metering System):
Malta fördert die Erzeugung von Strom aus Solaranlagen durch eine Preisregelung in Gestalt einer festen Einspeisevergütung. Grundlage ist ein „Net-Metering System“. Ein Stromzähler misst den vom Anlagenbetreiber verbrauchten und den in das Netz eingespeisten Strom. Übersteigt der Anteil des eingespeisten Stroms den Gesamtstromverbrauch des Kunden, wird jede über den Eigenverbrauch hinaus gehende, in Netz eingespeiste kWh Solarstrom mit 6,99 €ct/kWh durch den Netzbetreiber vergütet.
Subvention (Once-Only Grant):
+ Förderfähig: Förderfähig, soweit es sich um private Solaranlagen mit einer Leistung von mindestens 1 kWp (+/- 5%) handelt.
+ Höhe der Subvention: Die Höhe der Subvention für Solaranlagen beträgt 20 % des Kaufpreises für Solaranlagen (Module, Wechselrichter, Kabel) mit einer installierten Leistung von mindestens 1 kWp (+/- 5%), höchstens jedoch 1.160 €.
Für jede kWp oberhalb der installierten Mindestleistung, höchstens jedoch bis zu einer Leistung von 3,7 kWp werden weitere 580 € gewährt. Bruchteile einer zusätzlich installierten kWp werden anteilig berücksichtigt.
Niederlande
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Subvention (Programm EOS): Das Programm EOS eröffnet die Möglichkeit, Forschungsprojekte im Bereich Erneuerbare Energien bis zu einer Höhe von 40% der Investitionskosten zu fördern.
Steuerliche Regulierungsmechanismen II (EIA):
Das EIA ist ein generelles Instrument zur Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. Auch Investitionen in den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien können förderfähig sein. Die Förderung besteht darin, dass Unternehmen die Investitionskosten für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien bei der Ermittlung ihres steuerpflichtigen Gewinns aus einem Kalenderjahr als abzugsfähig geltend machen. Im einzelnen sind die Voraussetzungen der Förderung der so genannten „Energy List“ zu entnehmen. Danach hängt die Höhe der Förderung unter anderem vom eingesetzten Energieträger sowie der Bauart der Anlage ab.
+ Der Steuernachlass kann sich auf 44 % der insgesamt im Jahr getätigten Investitionen in Erneuerbare Energie- oder Energieeffizienztechnologien belaufen. Die absolute Höchstgrenze liegt pro Unternehmen bei 110 Mio. Euro.
...
Österreich
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Photovoltaik: Österreicher stürmen Förderaktion (18.07.2008)
Seit heute Mittag (18.07.2008) sind bereits mehr als 2.400 Förderanträge im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik des Klima- und Energiefonds der Bundesregierung eingereicht worden.
klima + energiefonds "Damit wurde die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel - insgesamt acht Mio. Euro - bereits um 300 Prozent überschritten", so Eveline Steinberger, Geschäftsführerin vom Klima- und Energiefonds, im pressetext-Interview.
Solarpaneel "Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet", so Steinberger, die betont, dass es auch in den kommenden zwei Jahren eine solche Förderaktion geben werde. Über den regen Zulauf zeigt sich die Geschäftsführerin selbst überrascht und verweist auf das große Potenzial der Photovoltaik. "Eine solche Förderung wie auch die Tätigkeit des Klimafonds muss als Anschubfunktion verstanden werden, der in Zukunft zu einer deutlichen Preisreduktion solcher Anlagen führen soll." Steinberger geht davon aus, dass Photovoltaik bald eine solche Marktfähigkeit besitzen werde, dass sie auch ohne Förderung auskommen werde. Große Hoffnungen setze man auf neue Technologien wie etwa die Dünnschichttechnik sowie einer besseren Licht-Fokussierung.
In der Föderaktion werden Photovoltaik-Anlagen bis maximal fünf Kilowatt pro Anlage im Netzparallelbetrieb für die Versorgung von privaten Wohnflächen gefördert. Erzielte Überschüsse müssen ins Versorgungsnetz eingespeist werden. Für den eingespeisten Solarstrom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. "Der Zuschuss beträgt 2.800 Euro pro installiertem Kilowatt Spitzenleistung bzw. 3.500 Euro pro installiertem Kilowatt Spitzenleistung für gebäudeintegrierte Module", erklärt die Geschäftsführerin. Der maximale Zuschuss betrage für Dachsysteme maximal 14.000 Euro, für gebäudeintegrierte Module maximal 17.500 Euro. Die Kosten für eine Photovoltaikanlage beziffert die Expertin pro Kilowatt Peak zwischen 6.000 und 6.500 Euro. "Das Fördervolumen beträgt damit zwischen 45 und 55 Prozent der Anschaffungskosten. Damit wurde das Zuschussvolumen in guter Relation zum derzeitigen Marktsystem gestellt", so Steinberger. "Unser Vorhaben ist es den Anteil Erneuerbarer Energien im gesamten Stromnetz deutlich zu erhöhen und die Technologien zur Herstellung von nachhaltig produziertem Strom leistbarer zu machen", erklärt die Expertin abschließend.
Erfreut über den enormen Ansturm ist auch der Präsident des Verbands Photovoltaic Austria, Hans Kronberger. "Die niedrige Dotierung ist eine unglückliche Fehlentscheidung", so der Experte gegenüber pressetext. "Immer, wenn Menschen erkennen, dass wesentliche Punkte der Energiegewinnung auch in ihrer eigenen Hand liegen, ist das Interesse daran immens", stelt Kronberger fest. "Es geht jetzt darum, sich gemeinsam mit den Verantwortlichen des Klimafonds an einen Tisch zu setzen und das weitere Vorgehen zu beratschlagen." Seitens des Verbands Photovoltaic Austria sei man bereits im Vorfeld mit Interessentenanfragen überrollt worden.
Polen
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Für Privatpersonen: keine
Portugal
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Förderfähig:
+ Gebäudeintegrierte Anlagen: bis 50 MW
+ Freilandanlagen: bis 150 MW
Befristung:
+ Während der ersten 15 Jahre oder für die Erzeugung der ersten 21 GWh/MWp; die Förderung endet, sobald das zeitliche oder das mengenmäßige Kriterium erreicht ist. Von diesem Zeitpunkt an wird lediglich der Marktpreis gezahlt.
+ Während der ersten 15 Jahre für kleine Photovoltaikanlagen auf Gebäuden
Höhe der Vergütung:
+ 35 - 55 €ct/kWh, abhängig von Größe und Art der Anlage.
+ Kleinanlagen in Kombination mit Solarthermie: 100% des Referenztarifs
Steuerliche Regulierungsmechanismen (Umsatzsteuerreduktion):
Der Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wird durch einen reduzierten Umsatzsteuersatz in Höhe von 12% statt 21% gefördert
Schweden
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
keine
Slowakei
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Die Förderung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in der Slowakischen Republik unter anderem über eine Verpflichtung der Abnahme von Strom zu begünstigten Preisen, um Leitungsverluste im Verteilungsnetz zu kompensieren. Es besteht keine allgemeine Vergütungspflicht von Strom aus Erneuerbaren Energien für Netzbetreiber. Derzeit ist jedoch ein Einspeisegesetz in Vorbereitung.
Slowenien
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Wenn der Anlagenbetreiber den gesamten Strom oder einen Teil davon selbst oder über einen Vermittler auf dem freien Markt verkauft, erhält er die einheitliche Jahresprämie.
Alternativ erhalten Anlagenbetreiber, die an das Verteilungs- oder Übertragungsnetz angeschlossen sind, vom jeweiligen Netzbetreiber den einheitlichen Jahrespreis.
Anpassungsmechanismen:
Die Höhe der einheitlichen Jahresprämie und des einheitlichen Jahrespreises werden mindestens einmal jährlich von der Regierung festgelegt. Die Höhe der Anpassung wird unter Berücksichtigung der Inflation, der gestiegenen Brennstoffkosten und des erwarteten zukünftigen durchschnittlichen Stromjahrespreises festgelegt.
Befristung:
Preis und Prämie gelten 5 Jahre lang ab dem Beginn der Stromerzeugung. Nach 5 Jahren werden die Jahresprämie und der Jahrespreis um 5% reduziert, nach 10 Jahren um 10%.
Höhe der Prämie bzw. der Subventionen:
Je nach Kapazität der Anlage
+ einheitlicher Jahrespreis: 37,419 €ct/kWh
+ einheitliche Jahresprämie: 33,663 €ct/kWh
+ Hat der Anlagenbetreiber die Subvention in Anspruch genommen, vermindert sich der einheitliche Jahrespreis bzw. die einheitliche Jahresprämie. Die Höhe der Verminderung richtet sich nach der erhaltenen Subvention. Beträgt die Höhe der Subvention 10 % der Investitionskosten, vermindern sich die einheitliche Jahresprämie und der einheitliche Jahrespreis um 5%. Pro weitere 10% Subvention der Investitionskosten vermindern sich die einheitliche Jahresprämie und der einheitliche Jahrespreis um weitere 5%.
+ Ist die Anlage an eine Hochspannungsleitung angeschlossen, reduzieren sich die einheitliche Jahresprämie und der einheitliche Jahrespreis um 5%.
Tschechei
Vergütungsmodell:
Die Bürger haben hier die Wahl zwischen zwei Formen der Unterstützung.
1. Der Ankaufspreis
2.
Der so genannte „Grüne Bonus“.
Der ist eine Form der Förderung, bei der sich Tschechien am spanischen Modell inspiriert hat. Für jede Kilowattsunde erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen erhält der Hersteller 0,446€ct.
Dies ist vor allem für kleinere Hersteller günstig und für Firmen, die für den Eigenverbrauch produzieren.
Den Strom, für den der Erzeuger den „Grünen Bonus“ bekommt, kann er entweder selbst verbrauchen oder ihn zum bestmöglichen Preis auf dem Markt verkaufen.
Ungarn
Vergütungsmodell:
Anpassungsmechanismen:
Die Vergütung wird jährlich unter Berücksichtigung der Inflation angepasst.
Befristung:
Die Dauer der Zahlung der Vergütung wird vom Energiebüro auf Basis des Rechtsrahmens festgelegt und darf die Amortisierungsdauer der Anlage nicht übersteigen.
Höhe der Vergütung: 26,46 HUF/kWh (ca. 0,088€ct/kWh)
Nationales Energiespar-Programm:
Das Programm fördert die Verwendung Erneuerbarer Energiequellen durch Subventionen, zum Teil in Verbindung mit zinsgünstigen Krediten aus dem Bevölkerungs-Kreditprogramm 2008 für Energiesparen.
+ Höhe:
Das Ausmaß der Förderung beträgt höchstens 25% der Investitionskosten bei einer Förderhöchststumme von 1.000.000 Forint (ca. 35.296 €) pro Wohnung.
UK
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
diverse Förderungsmodelle bzw. Mengenregelungen
Zypern
Einspeisevergütung:
Die allgemeinen energiewirtschaftsrechtlichen Gesetze LREM und LPRES i. V. m. den jeweils gültigen Finanzplänen bzw. Förderprogrammen normierten bislang ein System der festen Einspeisevergütung. Dabei wurde ein einheitlicher Vergütungssatz für alle Technologien gezahlt.
Subvention:
Zypern koppelte bislang die Förderung über eine Einspeisevergütung an eine zusätzliche Förderung durch Subventionszahlungen. Derzeit gibt es jedoch keine Förderung durch Subventionen, da das gesamte Förderprogramm zur Überarbeitung vorübergehend außer Kraft gesetzt wurde. Nach ursprünglichen Planungen sollen Betreiber von Wind-, Solar- und Wasserkraftanlagen neben der Einspeisevergütung auch Subventionen erhalten können.
Spanien
Vergütungsmodell + Steuernachlässe:
Die neue spanische Einspeisevergütung in der Photovoltaik beträgt ab dem 29.9.2008:
1. 32 Cent / Kwh für Dachanlagen von mehr als 20 KW Leistung
2. 34 Cent / Kwh für Dachanlagen von weniger als 20 KW Leistung
3. 32 Cent / Kwh für Bodenanlagen
Diese Einspeisetarife geltend nur vorübergehend und werden nach Erfüllung von installierten Kontingenten kontinuierlich gesenkt.
Die jährliche Herabsenkung soll 10 % nicht übersteigen.
Das erste Kontingent besteht aus 400 MW, 2 Drittel davon gelten den Dachanlagen.
Die Einspeisevergütung wird über 25 Jahre lang bezahlt und gemäss der aktuellen Regelung an den Preissteigerungsindex (IPC) angepasst.
Alle obigen Angaben ohne Gewähr! (Quelle: http://res-legal.eu)
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