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Einspeisevergütung 2010 - EEG Novelle
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Entwicklung der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Vergütungen werden vom Ausgangssatz im Jahr 2009 berechnet und erst zum Schluss auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

26.5.10 Inbetriebsetzung von PV-Anlagen: Sonderregelung bei E.ON Mitte
Es gibt eine Information von E.ON Mitte über die "vergütungstechnische Inbetriebnahme" bei Photovoltaikanlagen, die aus Gründen der herrschenden Wechselrichterknappheit nicht mehr vor dem 1.7.2010 ans Netz gehen können.
Dort wird zwischen dem Inbetriebsetzungszeitpunkt nach EEG und der technischen Inbetriebsetzung unterschieden.
Für die Festsetzung des Inbetriebnahmezeitpunktes nach dem EEG 2009 sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- die technische Betriebsbereitschaft der PV-Anlage inklusive Verdrahtung der Module - die Bestätigung der Inbetriebsetzung der Anlage durch den Installateur auf der Fertigstellungsanzeige oder einem separaten Dokument - aussagekräftiges Foto der fertig installierten PV-Anlage auf dem Dach bzw. am Standort (bei Freiflächenanlagen). Dieses ist der Fertigstellungsanzeige beizufügen.
Damit ist es möglich, bei montiertem Generator einen Inbetriebssetzungsantrag abzugeben. Das Eingangsdatum dieses Antrages ist dann das Datum der EEG-Vergütung. Diese Regelung gilt ausschliesslich für E.ON Mitte.
Vielleicht ist sie aber für Sie in Ihrem persönlichen Gespräch mit Ihrem Energieversorger vor Ort nützlich!
Ein aktuelles Schreiben vom 26. Mai 2010 von EON Mitte über die Vorgehensweise zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen OHNE Wechselrichter: => EON
(Quelle: Wagner&Co)
Vorläufige Inbetriebsetzung von PV-Anlagen ohne Netzanschluss vor dem 01.07. möglich
Nach §3 Nr. 5 EEG 2009 geht man immer dann von einer Inbetriebnahme aus, wenn eine „erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft erfolgt ist.
Wenn Anlagenbetreiber die Inbetriebsetzung der PV-Anlage noch vor dem Stichtag des Inkrafttretens der EEG-Novelle durch einen konzessionierten Elektroinstallateur auf den Weg bringen, könnte somit die derzeit bestehende Vergütungsregelung greifen. Dabei ist aus unserer Sicht folgendes zu beachten: Da jedes einzelne Solarmodul nach Wortlaut des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes eine PV-Anlage darstellt, müssen alle Module der PV-Anlage technisch betriebsbereit sein und - wenn auch nur für kurze Zeit - Strom erzeugt haben. Die Inbetriebsetzung der Solarmodule kann jeweils einzeln oder in ihrer Gesamtheit erfolgen. Sollte noch kein Wechselrichter vorhanden sein, ist auch eine Inbetriebsetzung im Gleichstrombereich denkbar. Im EEG ist im Zusammenhang mit der Inbetriebsetzung der PV-Anlage nicht erwähnt, dass sie im Wechselstrombereich erfolgen muss.
Die Netzbetreiber N-ERGIE und Pfalzwerke haben uns schriftlich bestätigt, dass sie diese Verfahrensweise auch in diesem Jahr wieder akzeptieren werden.
Die Clearingstelle EEG bestätigte heute nochmals, dass man an einem Hinweisverfahren zur Frage der Inbetriebsetzung einer Anlage arbeite. Mit Abschluss des Verfahrens soll noch vor Inkrafttreten des neuen EEG zu rechnen sein.
(Quelle: SFV.de)
Diese Seite wird laufend ergänzt und mit aktuellen Meldungen versehen!
01 10 09 |
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